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An einer Werbeveranstaltung habe er sich ein teures Wunderelixier aufschwatzen lassen, klagte kürzlich ein Leser am Telefon. Und das reue ihn nun. Ich konnte ihn beruhigen: Die sieben Tage Rücktrittsfrist waren noch nicht verstrichen. Deshalb riet ich ihm, per eingeschriebenem Brief den Vertrag sofort zu widerrufen.
Ich erklärte ihm, wie man einen solchen Brief verfasst. Da unterbrach er mich: «Moment, das muss ich aufschreiben!» Dann hörte ich, wie er eine Schublade nach der andern öffnete und wild darin herumwühlte.
Schliesslich meldete er sich schimpfend zurück: «Kein einziger Kugelschreiber funktioniert. Aber nur einen kurzen Augenblick - ich gehe schnell zum Kiosk um die Ecke und kaufe mir einen neuen.»
Bevor ich mich wehren konnte, war er weg und liess mich in der Leitung hängen. Da vernahm ich im Hintergrund die Stimme seiner Frau: «Robert, wenn du runtergehst, dann hol mir bitte auch noch 100 Gramm Reibkäse und ein Pack Hörnli - aber nicht von den ganz feinen!»
Auf den Kugelschreiber hätte ich vielleicht noch gewartet, aber der Hörnli-Kauf war dann doch zu viel des Guten. Es warteten ja auch noch einige weitere Ratsuchende auf meiner Leitung. Ohne schlechtes Gewissen legte ich den Hörer auf.
04. April 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
