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Wenn ein Leasing-Auto nicht funktioniert, kann man es vorzeitig zurückgeben. Und erhält je nach Fall noch Geld zurück.
Gut jedes zweite Auto in der Schweiz ist geleast. Wer vorzeitig aus solchen Verträgen aussteigen will, wird von den Leasing-Gesellschaften kräftig zur Kasse gebeten. Leasing-Verträge enthalten eine Kalkulationstabelle, die aufzeigt, wie viel der Leasing-Nehmer bei vorzeitiger Kündigung bezahlen muss. Ein Rücktritt nach wenigen Monaten kann Tausende von Franken kosten.
Hat ein Auto Mängel und wird deshalb zurückgegeben, ist diese Kalkulationstabelle bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs nicht anwendbar. Hans Ruedi Schmid, Leiter der saldo-Rechtsberatung: «Wer ein Auto least, hat das Recht auf einen funktionierenden Wagen. Läuft er nicht einwandfrei, kann er vorzeitig und ohne finanzielle Nachteile zurückgegeben werden.»
Viele Leasing-Firmen wenden trotzdem Vertragstabelle an
Das kümmert durchaus nicht alle Leasing-Gesellschaften. Beat Wyrsch vom Automobilclub TCS bestätigt: «Wir bearbeiten immer wieder Fälle von Autofahrern, die Leasing-Fahrzeuge mit nicht behebbaren Mängeln zurückgeben wollen und bei denen beim Ausstieg als Basis die Leasing-Vertragstabelle zur Anwendung gelangt.»
Sandra Schneider (Name geändert) aus Bern kann ein Lied davon singen. Die Elektronik ihres Fiat Multipla spielte verrückt. «Das Auto bremste in Rechtskurven einfach von selbst ab», sagt Schneider. Zwei Garagen hatten mehrmals versucht, das Fahrzeug zu reparieren. Ohne Erfolg. Schneider hatte genug. Sie wollte vom Leasing-Vertrag zurücktreten. Der Multipla tat nicht, was er sollte - nämlich fehlerlos fahren.
Die Leasing-Gesellschaft hat den Vertrag nicht erfüllt. Sie muss das Auto zurücknehmen. Laut Gesetz hat Schneider in einem solchen Fall Anspruch auf Rückzahlung der einbezahlten Leasing-Raten. Umgekehrt muss sie sich eine angemessene Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Laut TCS sind das pro 1000 gefahrene Kilometer je nach Auto zwischen 0,3 und höchstens 0,7 Prozent des Kaufpreises.
Die Leasing-Gesellschaft zahlte 4500 Franken
Doch die Leasing-Gesellschaft wollte nichts von dieser Lösung wissen. Schneider schaltete den Berner Anwalt Konrad Rothenbühler ein. Dieser reichte Klage ein. Zur Verhandlung kam es indes nicht. Die Leasing-Gesellschaft scheute den Gang vor den Kadi und zahlte Schneider 4500 Franken zurück.
Das müssen Sie übers Leasing wissen
Leasing ist teurer als Barzahlung. Kurzfristiges Leasing ist extrem teuer.
- Leasing ist eine Form der Miete. Das Auto gehört also nach Ablauf des Leasing-Vertrags nicht dem Leasing-Nehmer, sondern dem Leasing-Geber.
- Wer ein Auto least, hat Anspruch auf ein funktionierendes Fahrzeug. Prüfen Sie deshalb den Wagen nach der Übernahme sorgfältig. Melden Sie jeden Mangel und jede Fahrt in die Garage der Leasing-Gesellschaft.
- Notieren Sie den Kilometerstand Ihres Autos, bevor Sie es der Garage überlassen. Bei solchen Reparaturen kommt es vor, dass viele Kilometer gefahren werden. Dafür müssen Sie als Leasing-Nehmer nicht bezahlen.
- Wenn die Mängel trotz wiederholten Reparaturversuchs nicht behoben sind, können Sie vorzeitig aus dem Leasing-Vertrag aussteigen, ohne die vertraglich vereinbarte nachträgliche Erhöhung der Leasing-Rate akzeptieren zu müssen. Es gilt der Grundsatz: Auto gegen Geld minus eine Nutzungsgebühr fürs Fahren.
04. April 2007 | Franco Tonozzi
