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Artikel | K-Tipp 4/2007

KHO: Rücktritt jederzeit möglich

Auch hinter den Werbefahrten «Pisa-Studie» steckt die KHO von Dejan Bekic.

«Schweiz im Wettbewerb: Pisa-Studie»: Unter diesem Titel haben viele Haushalte eine Einladung für eine Werbefahrt erhalten. Auch dahinter steckt höchstwahrscheinlich Dejan Bekic mit seiner KHO. Er verkauft auf Werbefahrten illegale Trinkkuren (siehe K-Tipp 3/07).

Zeugen sagen: Auch hier wird ein Nahrungsergänzungsmittel verkauft, das mit unzulässigen Heilsanpreisungen als «Therapie» beworben wird. Das Restaurant in Malters LU, wo ein Verkauf stattfand, erhielt die Reservation vom gleichen «Büroservice», der auch die Reservationen für die KHO tätigt.

Und schliesslich gibt es auch hier Feriengutscheine der Sunshine Touristik zu gewinnen - wie bei den KHO-Veranstaltungen. Die Sunshine Touristik hat keine Reisegarantie. Dejan Bekic hat zum Vorwurf keine Stellung genommen.
Wichtiger Tipp: Wer einen Kaufvertrag mit der KHO unterschrieben hat, kann auch jetzt noch nachträglich vom Vertrag zurücktreten - egal wann der Vertrag unterschrieben wurde. Der Grund: Das Rücktrittsrecht ist zwar auf den Verträgen aufgeführt, aber nicht korrekt, weil die Frist von sieben Tagen nicht erwähnt ist. Deshalb kann man auch nachträglich noch zurücktreten und das bereits bezahlte Geld vollumfänglich zurückfordern, falls die Ware noch nicht gebraucht wurde.

(em)

28. Februar 2007


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