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Nach einer Familienfeier in Sursee begleitete Monika Z. ihren betagten Vater heim nach Luzern. Der Zug war schon abgefahren, als sich herausstellte, dass dem betagten Herrn die Zähne fehlten. Sie durchsuchten das ganze Zugsabteil. Zu Hause gingen die Nachforschungen weiter. Erfolglos. Die Zähne tauchten nicht mehr auf.
Der Schaden war beachtlich. Deshalb erkundigte sich Monika Z. bei saldo: «Welche Versicherung ist für den Verlust zuständig?» - «Keine», war meine enttäuschende Antwort. «Und die Haftpflichtversicherung?», forschte die Tochter weiter. «Wenn die Zähne nicht haften», erklärte ich ihr, «hat das mit der Haftpflichtversicherung nichts zu tun. Diese deckt nur Schäden, die man einer andern Person zufügt.»
«Typisch», schimpfte die Enttäuschte. «Ein Leben lang Prämien zahlen, und beim ersten Schaden drückt sich die Versicherung!» Da bleibe ihr nichts anderes übrig, als vorzuschwindeln, sie sei aus Versehen auf Vaters Zähne gesessen.
Ich winkte ab. Diese Geschichte würde ihr keine Versicherung glauben. Ausserdem mache man sich mit solchen Betrügereien strafbar. «Dann zahlt halt die Diebstahlversicherung», triumphierte Monika Z. «Da die Zähne unauffindbar sind, muss sie ja jemand gestohlen haben.»
07. Februar 2007 | Hans Ruedi Schmid, Leiter Rechtsberatung
