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Diesmal ging das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zu weit: Auf Anzeige der TV-Gebühreneintreiberin Billag beschlagnahmte es Ende Mai 2006 ein TV-Gerät. Das Bakom verdächtigte den Wohnungsinhaber, keine Gebühren bezahlt zu haben.
Das Bundesstrafgericht hat nun klargestellt: Die Beschlagnahmung war unzulässig. Es hätte genügt, dass der Bakom-Beamte bei seinem Besuch in der Wohnung des Verdächtigten ein Protokoll erstellt hätte, auf dem die Existenz des TV-Gerätes vermerkt worden wäre.
Pikant: Der Verdächtigte hatte nie bestritten, dass sich im Haushalt ein Fernseher befinde. Er gab an, das Gerät gehöre seinem in der gleichen Wohnung lebenden Vater, der dafür auch Gebühren entrichte.
res.
24. Januar 2007
