SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 1/2007

Ohne Hin kein Zurück

Grotesk: Einfach-Flüge kosten bei manchen Airlines mehr als Retourtickets. Benützen One-Way-Passagiere ein günstigeres Retourticket, werden sie von Swiss & Co. schikaniert.

Anfang Dezember kostete der Swiss-Flug Basel-Frankfurt vom 27. Januar 640 Franken. Das Retourticket Basel-Frankfurt-Basel mit gleichem Hinflugdatum gab es für 300 Franken. Gleiches bei Austrian Airlines: Dort war Zürich- Wien einfach für 750 Franken, Zürich-Wien retour indes für nur 200 Franken zu haben.

Beispiele dieser Art finden sich bei vielen klassischen Linienfluggesellschaften. Diese Airlines schreiben in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass Retourtickets nur gültig sind, wenn sowohl der Hin- als auch der Rückflug absolviert werden. Passagiere, die bloss eine Wegstrecke fliegen wollen, sollen so auf ein teures One-Way-Ticket verpflichtet werden.


«Reines Machtgehabe der Airlines»

Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, bringt es auf den Punkt: «Diese Regelung ist reines Machtgebaren der Airlines. Sie ist durch nichts zu rechtfertigen.» Swiss-Sprecher Jean-Claude Donzel wiegelt ab: Die fragliche Klausel sei branchenüblich.

Wer auf den Hinflug verzichtet, wird in der Praxis dieser Airlines auf dem Rückflug nicht eingecheckt. Clevere One-Way-Passagiere kaufen daher Retourtickets, bei denen die gewünschte Flugverbindung als Hinflug gilt. Wer also Zürich-Berlin einfach fliegen will, kauft ein Retourticket Zürich- Berlin-Zürich. Wer nur den Rückflug benötigt, bucht Berlin-Zürich- Berlin.

Deutsche Gerichte haben die schikanöse Vertragsklausel diverser Airlines in mehreren Urteilen als unzulässig bezeichnet. Nach Vertragsrecht stehe es dem Fluggast frei, «ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise wahrzunehmen», macht etwa das Amtsgericht Frankfurt am Main klar. Und das Amtsgericht Köln qualifiziert es als «nicht hinzunehmenden Eingriff» in die Entscheidungsfreiheit des Kunden, «diesen zum Hinflug zu verpflichten».

Auch Schweizer Passagiere müssen nicht jede Kröte schlucken. Rolf Metz, Fürsprecher und Spezialist für Reiserecht, hält fest: Erstens gelten AGB-Klauseln nur, wenn sie ein Vertragsbestandteil sind. «Daran dürfte es häufig fehlen», so Metz. Denn bei Buchung im Reisebüro oder per Telefon werde der Kunde in der Regel nicht auf die AGB hingewiesen. Zweitens sind ungewöhnliche Klauseln, mit denen der Kunde nicht rechnen muss, rechtlich unwirksam.


Swiss verzichtet auf Nachbelastung

In der Schweiz ist kein Urteil zu einem solchen Fall bekannt. Die kundenfeindlichen Airlines gehen aber wohl selbst davon aus, dass sie vor Gericht kaum eine Chance hätten: Swiss und Austrian Airlines sehen nach eigenen Angaben von einer Nachbelastung ab, wenn jemand ein Retourticket kauft, aber nur den Hinflug benutzt.



Der K-Tipp hilft

Haben Sie ein gültiges Retourticket gelöst? Verweigert Ihnen die Airline trotzdem den Rückflug, weil Sie auf den Hinflug verzichtet haben? Hatten Sie deshalb Mehrauslagen? Wenden Sie sich an:
Rechtsberatung K-Tipp Stichwort «Flugtickets» Postfach 431, 8024 Zürich

17. Januar 2007 | Gery Schwager


Beitrag als PDF
Ohne Hin kein Zurück
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Eine Börse, auf die man bauen kann Mieten statt kaufen “Meine Frau hatte Angst, ich würde sie schlagen” - Rolf *, 34: Leben mit gewalttätigen Neigungen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten