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2007 werden Homosexuelle auch in der zweiten und dritten Säule mit Ehepaaren gleichgestellt.
Schwule und Lesben, die ihre Partnerschaft of?ziell eintragen lassen, sind künftig bezüglich Steuern, AHV und Erbschaft Ehepaaren gleichgestellt. So verlangt es das Partnerschaftsgesetz, das im Januar 2007 in Kraft tritt.
Nun hat der Bundesrat beschlossen, dass sie auch in der 2. und 3. Säule die gleichen Rechte wie Ehepaare erhalten sollen: Ihr Altersguthaben wird bei Auflösung der registrierten Partnerschaft hälftig aufgeteilt. Stirbt einer der beiden Partner, so hat der Überlebende den gleichen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen wie verwitwete Ehegatten. Für den vorzeitigen Bezug des Rentenguthabens braucht es die schriftliche Zustimmung des eingetragenen Partners.
Zur vollständigen Gleichstellung bleibt homosexuellen Paaren einzig die Adoption von Kindern verwehrt.
13. Dezember 2006
