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Es braucht reichlich Skrupellosigkeit, einem Börsenlaien für hochriskante Aktienoptionen mehr als 30 000 Franken abzuknöpfen. Die Firma UTS macht genau das.
K-Geld berichtete im März 2005 über die Firma United Trading Services (UTS) in Zürich und Genf, die damals in Stelleninseraten «Finanzberater» suchte mit dem Hinweis, «Fachwissen sei nicht notwendig».
Fazit des damaligen Artikels: «Von solchen Leuten “beraten” zu werden führt oft ins finanzielle Fiasko.»
Andreas Wolf, Inhaber eines Maurergeschäfts in Winterthur, hat diese Warnung leider nicht gelesen. Er vertraute der Firma UTS am 11. April 2005 einen Betrag von 32 400 Franken für den Kauf von 35 Nokia-Optionen an. Der Optionenhandel ist äusserst riskant und führt oft zum Totalverlust.
Ein UTS-Mitarbeiter hatte dem Maurermeister bereits im Februar 2005 telefonisch Hoffnungen auf schnelle Gewinne gemacht. Er sagte Wolf, er könne ja mit einem kleinen Betrag einsteigen. Wolf überwies daraufhin 3240 Franken für die Investition in fünf Optionen auf Ford-Aktien.
Der Unterschied von Optionen und Aktien war Wolf, einem Laien in Börsengeschäften, nicht bewusst. Und ihm war auch nicht bewusst, dass er mit diesem Auftrag einen Hinweis auf das Risiko von Optionsgeschäften unterschrieben hatte.
«Die versprochene Rendite fand leider nicht statt»
Das hat er aber. Und er hat auch eine Ermächtigung unterschrieben, «dass nach Beenden des obigen Geschäfts die UTS United Trading Services SA selbständig und ohne spezielle Instruktionen neue Investitionen für Sie tätigen kann». Diese Ermächtigung sollte zu einem grossen Verlust führen.
«Die versprochene Rendite mit den Ford-Aktien fand leider nicht statt», sagt Wolf gegenüber K-Geld. Der UTS-Telefonverkäufer liess jedoch nicht locker und sprach von einem guten Angebot mit Nokia. Wolf könne einen erneuten Einsatz in vier bis fünf Wochen verdoppeln. Darauf zahlte Wolf die erwähnten 30 000 Franken ein.
«Der UTS-Mitarbeiter machte einen seriösen Eindruck auf mich», sagt Wolf. «Ich habe ihm vertraut. Vor meiner ersten Investition besuchte ich ihn in seinem Büro in Zürich, weil ich am Telefon keine derartigen Geschäfte mache.»
Nachdem sich auch die Nokia-Optionen nicht ausbezahlt hatten, meldete sich wiederum ein UTS-Mitarbeiter und forderten ihn zu weiteren Zahlungen auf. «Er sagte mir, ich könne doch mein Haus belehnen», erinnert sich Wolf. Er liess sich jedoch nicht mehr überreden.
Die UTS verdiente an Andreas Wolf etwa Fr. 21 000.-
Bernhard Schmutz, UTS-Chef, bestreitet das: «Kein UTS-Mitarbeiter hat Herrn Wolf je geraten, sein Haus zu belehnen, um weitere Investitionen in Optionen tätigen zu können.»
Auf Anraten von K-Geld hat Wolf Anfang November 2006 den Auftrag mit der UTS gekündigt. Von den investierten 35640 Franken sind noch ganze 9197 Franken übrig.
Gut verdient hat einzig die UTS. Sie hat gemäss Ermächtigung «selbständig und ohne spezielle Instruktionen» insgesamt 208 Optionen ge- und verkauft und pro Option 70 US-Dollar verdient. Zusätzlich kassierte sie eine Kommission von 8 Prozent des einbezahlten Betrages. Total verdiente die UTS an Wolf rund 21 000 Franken.
Andreas Wolf hat unterdessen Anzeige erstattet. Dabei stellte sich heraus, dass mehrere UTS-Mitarbeiter polizeilich bekannt sind.
Übrigens: Die Firma UTS sucht in Inseraten wieder «Quereinsteiger» mit «Überzeugungskraft am Telefon».
Hände weg von Options-Geschäften!
Immer wieder treiben Firmen wie die United Trading Services (UTS) ihr Unwesen. Sie arbeiten meist nach dem gleichen Muster: Redegewandte Telefonverkäufer melden sich bei Privatpersonen, häufig Kleinunternehmern, und versprechen ihnen den schnellen Gewinn mit Optionsgeschäften.
Meist wird dann ein Treffen vereinbart, an dem der Verkäufer gleich einen Vermögensverwaltungsvertrag mitbringt. Darin enthalten ist eine Vollmacht, die es der Firma ermöglicht, eine unbeschränkte Anzahl Transaktionen ohne Rücksprache mit dem Anleger vorzunehmen. Bei diesen Transaktionen fallen hohe Gebühren an.
Das Obergericht des Kantons Zug hat vor einem Jahr einen solchen Optionenhändler wegen gewerbsmässigen Wuchers zu 18 Monaten Zuchthaus verurteilt. Er kassierte von einem Anleger, der 540 000 Franken investiert hatte, Gebühren in der H?he von 342 000 Franken. Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt.
13. Dezember 2006 | Philipp Lütscher
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