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Artikel | saldo 19/2006

10 Fragen zum Strassenverkehr

10 Fragen zum Strassenverkehr

1. Muss ein Autolenker mit 0,5 Promille mit einem Ausweisentzug rechnen?
Nein, in der Regel nicht. Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille erwischt wird, wird verwarnt. Wurde jedoch in den zwei Jahren davor bereits eine Verwarnung oder ein Ausweisentzug ausgesprochen, ist der Ausweis für mindestens einen Monat abzugeben. Das Gleiche gilt, wenn daneben noch andere Verkehrsvorschriften verletzt wurden.

2. Wie lange ist der Ausweis weg bei 0,8 Promille und mehr?
In solchen Fällen wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Im Wiederholungsfall (innerhalb einer Frist von fünf Jahren) ist der Ausweis für mindestens ein Jahr abzugeben.

3. Darf man betrunken Velo fahren?
Nein. Auch hier gilt die Grenze von 0,5 Promille. Es gibt aber keinen Ausweis zu entziehen. Und die angedrohte Strafe ist geringer als bei den Autolenkern.

4. Darf die Polizei ohne Grund verlangen, dass man ins Röhrchen bläst?
Ja. Jeder Lenker darf einem Atemlufttest unterzogen werden - etwa bei einer Verkehrskontrolle.

5. Was geschieht, wenn man dreimal durch die Fahrprüfung fällt?
Dann ordnet das Strassenverkehrsamt ein verkehrspsychologisches Gutachten an - den sogenannten Eignungstest. Nur wer diesen besteht, wird ein viertes Mal zur Prüfung zugelassen.

6. Wie oft muss man sein Auto vorführen?
Die erste Kontrolle ist vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung fällig. Die zweite nach weiteren drei Jahren. Danach ist das Auto alle zwei Jahre vorzuführen.

7. Darf man am Steuer telefonieren?
Telefonieren ohne eine Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist nicht erlaubt und wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Trotz Benützung einer Freisprechanlage kann man bestraft werden, wenn der Polizei auffällt, dass jemand unsicher fährt. Achtung: Verursacht ein Lenker mit einem Handy am Ohr einen Unfall, riskiert er Kürzungen von Versicherungsleistungen.

8. Mit welcher Strafe muss man bei zu hoher Geschwindigkeit ausserorts rechnen?
Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h ist eine Busse fällig. Sie beträgt maximal 240 Franken. Wer die Geschwindigkeitslimiten um mehr als 20 km/h überschreitet, muss vor den Strafrichter. Zudem ist der Führerausweis gefährdet. Ab 26 km/h ist er definitiv mindestens einen Monat weg, ab 30 km/h mindestens drei Monate.

9. Wie gross sind die Toleranzabzüge bei Tempomessungen mit Laserpistolen?
Bei einem Messergebnis bis 100 km/h sind es 3 km/h, bei 100 bis 150 km/h sind es 4 km/h. Ab einem Tempo von 151 km/h werden 5 km/h abgezogen.

10. Wie lange bleiben Einträge im Strafregister bestehen?
Bei Haft oder Busse wird der Eintrag nach Ablauf von zehn Jahren gelöscht. Mit einem Gesuch kann eine vorzeitige Löschung beantragt werden. Einsicht ins Strafregister erhalten nur Betroffene selber sowie bestimmte Behörden. Bussen wegen einer einfachen Verkehrsübertretung unter 500 Franken werden nicht ins Strafregister eingetragen.

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Testen Sie ihr wissen

1. Ist ein Pauschalreisevertrag auch ohne gesetzlich vorgeschriebene Reisegarantie gültig?
a) Ja.
b) Nein. Es sei denn, das Reisebüro verfügt über ein entsprechend hohes Vermögen.
c) Nein.


2. Was passiert am Ende des Arbeitsverhältnisses mit nicht bezogenen Ferientagen?
a) Sie werden gestrichen.
b) Sie sind mit dem letzten Lohn auszuzahlen.
c) Das Arbeitsverhältnis verlängert sich um die nicht bezogenen Ferientage.

3. Muss irrtümlich zu günstig angeschriebene Ware zu diesem Preis verkauft werden?
a) Ja. Es sei denn, die Differenz zwischen dem richtigen und dem angeschriebenen Preis ist gross.
b) Nein, der höhere Preis gilt.
c) Nein, die Differenz muss zwischen Verkäufer und Kunde geteilt werden.

4. Muss die Rechnung eines Handwerkers auch nach vier Jahren noch bezahlt werden?
a) Ja.
b) Ja, falls die erledigten Arbeiten bis dann noch in Ordnung sind.
c) Nein, die Forderung ist nach einem Jahr verjährt.

22. November 2006


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