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Artikel | Haus & Garten 4/2006

Wenn Profis pfuschen

Wer für einen Umbau, Renovationen oder Reparaturen Handwerker ins Haus holt, hat Anspruch auf tadellose Arbeit - und auf Nachbesserung, falls doch Fehler passieren.

So finden Sie den richtigen Handwerker
- Beauftragen Sie nicht den erstbesten Handwerksbetrieb. Fragen Sie vertrauenswürdige Freunde, Bekannte und Fachleute nach guten Erfahrungen mit zuverlässigen Unternehmen.
- Verlangen Sie im Zweifelsfall von den offerierenden Firmen Referenzen von zufriedenen Kunden und sprechen Sie mit diesen.

Darauf müssen Sie vor der Auftragserteilung achten
- Immer Kostenvoranschläge von verschiedenen Firmen einholen. Verlangen Sie schriftliche Kostenvoranschläge. Ohne anderslautende Abmachung sind Offerten kostenlos.
- Unter Umständen lohnt es sich, Kostenvoranschläge für eine Minimal- und eine Maximalvariante zu verlangen. Lassen Sie sich die Unterschiede genau erklären.
- Verlangen Sie ausdrücklich einen «verbindlichen Kostenvoranschlag». Falls er Regiepositionen enthält (Stundenansätze für eine bestimmte Arbeit, ohne die Anzahl der benötigten Stunden festzulegen), sollten Sie ein Kostendach, also einen Höchstpreis vereinbaren.
- Legen Sie Termine und Zeitrahmen für die vereinbarten Arbeiten in Absprache mit den Handwerkern schriftlich fest.

Darauf müssen Sie während der Arbeit achten
- Kontrollieren Sie regelmässig, ob die Arbeiten sorgfältig und gemäss Auftrag ausgeführt werden.
- Änderungs- oder Ergänzungswünsche Ihrerseits während der laufenden Arbeit kosten zusätzlich. Verlangen Sie Auskunft über die entstehenden Mehrkosten und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Nehmen Sie die Rechnung unter die Lupe
- Prüfen Sie die Rechnung anhand der Arbeitsrapporte.
- Sie müssen keine Kostenüberschreitungen akzeptieren, wenn ein Fixpreis abgemacht wurde. Es sei denn, Sie wurden darüber informiert, die Mehrkosten sind begründet und Sie haben Ihr Einverständnis dazu gegeben. Andernfalls zahlen Sie den Betrag gemäss Offerte.

So reagieren Sie, wenn Sie Mängel entdecken
- Überprüfen Sie die geleisteten Arbeiten umgehend, und beanstanden Sie allfällige Mängel sofort schriftlich per eingeschriebenem Brief. Setzen Sie für die Nachbesserung eine angemessene Frist oder verlangen Sie eine Preisreduktion.
- Handwerker sind verpflichtet, eine mängelfreie Arbeit abzuliefern. Daher darf man mit der Überweisung des Honorars zuwarten, bis die Arbeit zufriedenstellend erledigt ist. Ist der Mangel so erheblich, dass eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann man die Annahme der Arbeit verweigern und die Rechnung zurückweisen.
- In der Folge könnten Sie eine andere Firma mit der Reparatur beauftragen. Die Rechnung müssen Sie zunächst selber bezahlen. Danach können Sie jedoch den Betrag vom ursprünglich beauftragten Handwerker einfordern. Wichtig: Dieses Vorgehen müssen Sie dem fehlbaren Handwerker zuerst schriftlich androhen, bevor Sie jemand anders mit der Arbeit beauftragen.
- Rügen Sie auch versteckte Mängel sofort, nachdem Sie sie entdeckt haben. Ansprüche gegen Handwerker wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr. Das gilt auch für versteckte Mängel, die Sie vielleicht erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen.
Beim Bau von Immobilien beträgt die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmern, Architekten und Ingenieuren fünf Jahre.
- Es kommt vor, dass die genannten Rechte im Mängelfall in einem vorformulierten Vertrag anders geregelt sind. Deshalb gilt: Lesen Sie jeden Vertrag vor dem Abschluss ganz genau durch. Und akzeptieren Sie keine Verschlechterungen gegenüber der gesetzlichen Regelung - es genügt, die entsprechenden Passagen durchzustreichen.



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27. September 2006


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