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Artikel | K-Tipp 14/2006

Fristgerecht gekündigt - und doch bestraft

Die Ombudscom gibt an, bei Streit zwischen Telefonfirmen und ihren Kunden «einen fairen Vergleich» zu suchen. Francesco Marciello glaubt ihr nicht mehr.

Fristgerecht gekündigt - und doch bestraft

Zunächst war es eine ganz normale Kündigung. Letzten September teilte Francesco Marciello aus Berneck SG der Telefongesellschaft Sunrise fristgerecht mit, dass er sein Handy-Abo nach Vertragsende Mitte Dezember nicht mehr erneuern werde.

Doch dann tat Marciello etwas, was ihm viel Ärger einbrocken sollte: Er stellte im Oktober den Antrag, seine Handy-Nummer von Sunrise zu Coop Mobile zu portieren - und zwar auf Anfang Dezember.

Sunrise interpretierte diesen Schritt als vorzeitige Kündigung - obwohl der Vertrag bereits gültig gekündigt war. Marciello sollte laut Sunrise 450 Franken zahlen. Denn nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Sunrise werden bei einer ausserterminlichen Kündigung Bearbeitungsgebühren fällig.

Marciello wehrte sich: «Woher hätte ich wissen sollen, dass mein Antrag auf Nummerportierung als vorzeitige Vertragsauflösung gilt?», macht er geltend.
Da Sunrise nicht auf seine Argumente einging und ihm eine Inkasso?rma auf den Hals hetzte, wandte sich Marciello an die Schlichtungsstelle der Telecombranche, Ombudscom. Diese versteht sich als «neutrale und unabhängige» Vermittlerin bei Streitigkeiten zwischen Telefonfirmen und Konsumenten.


Branchenfreundliche Argumentation

Indes: Hinter der Ombudscom stehen die vier Riesen Swisscom, Orange, Cablecom und Sunrise. Und Letztere dürfte am Schlichtungsvorschlag im Fall Marciello wohl ihre Freude haben. Die Ombudscom hielt nämlich fest, Marciello habe mit der Nummernportierung zu Coop Mobile seinen Vertrag mit Sunrise «in der Tat» vorzeitig aufgelöst.

Zwar erwähne Sunrise weder in ihren Verträgen noch in den AGB speziell, dass eine vorzeitige Nummernportierung eine vorzeitige Kündigung zur Folge habe. Es sei aber «allgemein bekannt», dass dem so sei.

Dahinter machen die Juristen der K-Tipp-Rechtsberatung ein grosses Fragezeichen. Auch sonst löst die branchenfreundliche Argumentation der Ombudscom bei ihnen Stirnrunzeln aus: Marciello habe alles richtig gemacht. Er habe seinen Vertrag mit Sunrise fristgerecht gekündigt und sich nie geweigert, die Abogebühr bis Vertragsablauf Mitte Dezember zu bezahlen.

Der Vorschlag der Ombudscom bestand letztlich in der Empfehlung an Marciello, sich zum Zahlen der 450 Franken zu verpflichten. Sunrise sollte im Gegenzug auf die Inkassospesen und weitere Gebühren verzichten.

Francesco Marciello hat den Vorschlag abgelehnt. Sunrise behält sich jetzt rechtliche Schritte vor.

06. September 2006 | Gery Schwager - gery.schwager@ktipp.ch


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