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Artikel | K-Geld 4/2006

Sorgfaltspflicht: Steuerberater kann belangt werden

Ein Steuerberater kann bei groben Fehlern zur Rechenschaft gezogen werden. Der Nachweis ist allerdings schwierig zu erbringen.

Viele Steuerpflichtige holen sich fachkundigen Rat fürs Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Doch was passiert, wenn der Steuerberater seinen Job nicht richtig erfüllt? Wenn er einen Fehler macht oder Fristen verpasst und dadurch für den Auftraggeber unnötig hohe Steuerlasten entstehen?

Dann haftet er unter bestimmten Voraussetzungen für den entstandenen Schaden. Es müssen allerdings folgende drei Punkte gegeben sein:
1. Es muss nachweislich ein Schaden vorliegen.
Der Steuerpflichtige muss beweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist, dass er also tatsächlich mehr Steuern entrichten musste, als eigentlich erforderlich gewesen wären.
2. Der Steuerberater muss seine Sorgfaltspflicht verletzt haben.
Der Steuerberater muss einen Fehler gemacht haben, um schadenersatzpflichtig zu werden. Klar ist der Fall, wenn er eine Frist zur Einreichung von Rechtsmitteln verpasst hat und damit eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Einschätzung rechtskräftig geworden ist.

Er hat aber auch seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er seinen Klienten nur ungenügend über Möglichkeiten und Risiken informiert hat.
3. Der Schaden muss die direkte Folge seiner Sorgfaltspflichtverletzung sein.
Das ist immer dann der Fall, wenn der Fehler des Beraters zu höheren Steuern führt.

30. August 2006 | Fredy Hämmerli


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