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Ich bin 29-jährig und im vierten Monat schwanger. Mein Arzt machte kürzlich einen Ultraschall. Einen zweiten will er Ende des fünften Monats machen. Er sagt, die Kasse bezahle diese Ultraschallkontrollen. Hat er Recht?
Ja. Die Grundversicherung übernimmt bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft sieben Untersuche und zwei Ultraschallkontrollen.
Bei einer Risikoschwangerschaft hingegen - zum Beispiel, wenn Sie beim zweiten Kind über 40 Jahre alt sind - muss die Krankenkasse alle Untersuchungen und Ultraschallkontrollen bezahlen, die der Arzt für nötig hält.
In beiden Fällen müssen Sie sich nicht an den Kosten beteiligen. Selbstbehalt und Franchise werden erst fällig, wenn Komplikationen - etwa eine Thrombose - auftreten.
07. Juni 2006
