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Artikel | saldo 8/2006

10 Fragen zum Auto-Leasing

1. Kann man von einem Leasing-Vertrag kostenlos zurücktreten?
Ja, innert sieben Tagen. Diese Frist läuft ab Erhalt des Vertragsdoppels.

2. Ist die Unterschrift beider Ehepartner nötig?
Nein. Die Unterschrift des Automieters genügt, auch wenn er verheiratet ist.

3. Kann man ein Auto trotz Betreibungen und Schulden leasen?
Ja. Allerdings nur, wenn nach der Begleichung der monatlichen Verpflichtungen aus dem Leasing-Vertrag mindestens das Existenzminimum übrig bleibt. Ob dies der Fall ist, muss die Leasing-Firma vor Vertragsabschluss prüfen.

4. Darf man einen geleasten Wagen zurückgeben, falls er ständig defekt ist?
Ja. Die Leasing-Firma muss grundsätzlich über jeden Mangel informiert werden. Stellt sich heraus, dass der Defekt nach ein paar Reparaturen nicht behoben wurde, kann der Kunde das Auto zurückgeben und die Leasing-Raten stoppen.

5. Darf die Leasing-Firma bei einer vorzeitigen Kündigung einen Zuschlag verlangen?
Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag kommt den Kunden teuer zu stehen. Die Verträge enthalten eine Tabelle, auf der die Zuschläge bei zu früher Auflösung aufgeführt sind. Die dort genannten Beträge sind aber oft zu hoch. Der Kunde muss zusätzlich nur die durch den früheren Ausstieg nicht berücksichtigte Amortisation bezahlen.

6. Kann die Leasing-Firma kündigen, wenn der Kunde die Raten nicht mehr bezahlt?
Eine Kündigung ist erst möglich, wenn mehr als drei Monatsraten ausstehend sind.

7. Darf ein geleastes Auto weiterverkauft werden?
Nein. Der Kunde ist ja nicht Eigentümer des Wagens. Er schuldet der Leasing-Firma bei einem unerlaubten Verkauf vollen Schadenersatz und macht sich strafbar.

8. Gehört das Auto am Ende der Vertragsdauer dem Kunden?
Nein. Leasing ist kein Abzahlungskauf, sondern eher eine Miete. Das Auto bleibt also auch nach Ablauf der Vertragsdauer Eigentum der Leasing-Firma. Diese kann deshalb einen zusätzlichen Preis verlangen, wenn jemand den Wagen am Schluss übernehmen will. Häufig entspricht er der Höhe der geleisteten Kaution.

9. Welche Schäden müssen nach Abgabe des Fahrzeugs übernommen werden?
Der Kunde ist nur für die ausserordentliche Abnützung des Wagens und für selbst verschuldete Schäden verantwortlich. So etwa Brandlöcher im Polster, Schäden durch Haustiere, Beulen usw. Die normale Abnützung ist mit den Leasing-Raten abgegolten.

10. Wie viel darf pro zusätzlich gefahrenen Kilometer verlangt werden?
Die im Vertrag erwähnten Kosten für die Mehr-Kilometer sind oft überrissen. Sie dürfen nur den tatsächlichen Kosten entsprechen. Eine vernünftige Lösung bietet die Eurotax-Regel: Der Restwert des Wagens geteilt durch 2000 entspricht der Nachzahlung in Rappen pro gefahrenen Mehr-Kilometer. Beispiel: Restwert 10 000 Franken geteilt durch 2000 gleich 5 Rappen pro Mehr-Kilometer.

hrs





TESTEN SIE IHR WISSEN

1. Kann man von einem Kauf zurücktreten, wenn der Vertrag an einer Messe geschlossen wurde?
a) Ja, innert sieben Tagen.
b) Nein, für solche Verträge gibt es kein Widerrufsrecht.
c) Ja, wenn es sich um unverderbliche Ware handelt.

2. Muss ein von vorneherein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf gekündigt werden?
a) Nein, es endet automatisch mit Erreichen des Enddatums.
b) Ja, Arbeitsverträge müssen immer gekündigt werden.
c) Ja, falls der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt.

3. Darf ein Disco-Betreiber einem Gast ohne jeden Grund ein Hausverbot erteilen?
a) Ja, es ist Sache des Besitzers, wen er in der Disco bewirtet.
b) Nein, nur wenn die Hausordnung missachtet wurde.
c) Nein, das verstösst gegen die Bundesverfassung.

4. Darf die Arbeitslosenkasse das Taggeld für einige Tage sperren, wenn jemand selbst gekündigt hat?
a) Ja, einige Sperrtage werden bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer immer ausgesprochen.
b) Ja, falls die Kündigung selbst verschuldet war.
c) Nein, auf keinen Fall.

Auflösungen auf Seite 31

26. April 2006


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10 Fragen zum Auto-Leasing
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