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Artikel | K-Geld 2/2006

Drei Jahre lang kein Geld zurück: «Dieser alte Zopf muss weg»

Das ärgert viele Betroffene: Wer eine Sparversicherung vorzeitig auflöst, erhält in den ersten drei Jahren von vielen Versicherern nichts zurück. Das könnte sich ändern.

Der Rückkaufswert Ihrer Police beläuft sich auf CHF 0.00», steht im Schreiben des Versicherers Aspecta an den Kunden Rolf Ammann (Name geändert).

Konkret heisst das: Ammann hat für sich und seine Frau insgesamt 4000 Franken in je eine Fondspolice der Aspecta einbezahlt. Weil er die zwei Policen nach eineinhalb Jahren kündigte, ist dieses Geld vollständig verloren. Die Aspecta zahlt keinen Rappen zurück.

Im Wort «Rückkaufswert» versteckt sich ein konsumentenfeindlicher Mechanismus, der schon vielen Sparern zum Verhängnis geworden ist. Denn in vielen Verträgen steht, er liege in der Anfangszeit - beispielsweise in den ersten drei Jahren - bei Null.

Betroffen sind so genannt kapitalbildende Lebensversicherungen mit Prämien, die einerseits einen Sparteil bilden - entweder mit konventioneller Verzinsung oder via Anlagefonds (bei der Fondspolice). Andererseits enthalten sie einen Versicherungsteil, der immer ein Todesfallkapital umfasst, oft auch eine Invalidenrente für den Fall von Erwerbsunfähigkeit.

Rückkaufswert Null heisst nun: Wer in den ersten drei Jahren die Versicherung auflöst, erhält kein Geld zurück, weil sich die Gesellschaft so für ihre noch nicht amortisierten Kosten schadlos hält - insbesondere für die Provisionen der Versicherungsagenten sowie die Verwaltungs- und sonstigen Kosten. Die Provision macht in der Regel eine bis zwei Jahresprämien aus.


Die Nullnummer: Eine Praxis, die sich «gut bewährt»

«Die Vertriebskosten (primär Provisionen für den Kundenberater) machen den grössten Teil der Kosten aus», bestätigt Swiss-Life-Sprecher Rob Hartmans.

In den Augen der Lebensversicherer ist diese Nullnummer nicht etwa eine Abzockerei, sondern eine Praxis, die sich «gut bewährt» habe, wie der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) K-Geld wissen lässt.

Aus Sicht der Versicherten sieht das ganz anders aus: Das sei «legaler Diebstahl», zitierte zum Beispiel der K-Tipp einen Mann, der auf diese Weise 12 726 Franken verloren hatte.

Die Versicherer können sich zur Begründung ihrer Drei-Jahre-Regel auf Artikel 90 des Versicherungs-Vertragsgesetzes (VVG) berufen. Er besagt, dass Versicherer Sparversicherungen «auf Verlangen des Anspruchsberechtigten» ganz oder teilweise zurückkaufen müssen, «sofern die Prämien wenigstens für drei Jahre entrichtet worden sind.»

«Dieser alte Zopf muss weg», empört sich Aspecta-Opfer Rolf Ammann. Seine Forderung könnte auf fruchtbaren Boden fallen, denn das VVG befindet sich derzeit in Totalrevision. Die zuständige Expertenkommission will dem Bundesrat ihren Abschlussbericht noch vor den Sommerferien abliefern. Die Details sind zwar noch geheim, doch «der Rückkaufswert und der Artikel 90 VVG sind wichtige Punkte der Revision», verrät Rechtsprofessor und Kommissionspräsident Anton Schnyder K-Geld. Es ist zu hoffen, dass dieser Revisionspunkt angesichts des Widerstands der starken Versicherungslobby im Parlament nicht auf der Strecke bleibt.
Denn die Aspecta ist nicht die einzige Versicherung, die ihre Prämienzahler in den ersten Jahren im Regen stehen lässt. Auch andere Gesellschaften nutzen bei Sparversicherungen die gesetzlich maximal zulässige Frist von drei Jahren voll aus, bevor sie überhaupt einen Rückkaufswert gewähren. Dazu gehören Bâloise, Generali und Pax.


Fondspolicen: Unrentabel wegen zu hoher Kosten

Aber auch Allianz, Helvetia Patria, National, Winterthur und Zürich haben Versicherungsbedingungen, die - je nach konkreter Police - für kapitalbildende Lebensversicherungen einen Rückkaufswert Null während einer Zeitspanne von bis zu drei Jahren ergeben. Bei Swiss Life hat die gemischte Lebensversicherung frühestens nach zwei Jahren einen Rückkaufswert.

Fondsgebundene Lebensversicherungen haben bei allen Gesellschaften in der Regel schon im ersten Jahr einen minimalen Rückkaufswert. Aspecta, Generali und Pax gewähren gemäss ihren Versicherungsbedingungen bei Fondspolicen frühestens nach zwei oder drei Jahren einen Rückkaufswert.

Dass sich Fondspolicen - wie andere Sparversicherungen auch - wegen der hohen Kosten nicht lohnen, lesen Sie auf Seite 6.

29. März 2006 | Fredy Hämmerli


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