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Ich habe starke Karies, sonst bin ich gesund. Doch die Zahnarztkosten ruinieren mich fast. Übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Zahnarztrechnung?
Nein. Ihre Krankenkasse muss die Behandlung nicht bezahlen. Denn Karies ist durch die Grundversicherung nicht gedeckt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Zahnarzts, wenn die Behandlung der Zähne
- wegen einer schweren Krankheit des Kausystems nötig wird. Dazu gehören zum Beispiel Kiefergelenkarthrose oder auch schwere Schluckstörungen.
- als Folge oder wegen einer schweren allgemeinen Krankheit unvermeidlich ist. Solche schweren Krankheiten sind zum Beispiel Aids und Leukämie.
- nötig ist, um eine schwere allgemeine Krankheit zu bekämpfen. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn man die Zähne vorgängig behandeln muss, damit eine Chemotherapie erfolgreich verlaufen kann.
Oder dann, wenn man vor einer schweren Herzoperation Zähne ziehen muss, um einen Infektionsherd zu beseitigen. In diesem Fall bezahlt die Grundversicherung sogar eine Prothese.
Achtung: Die Krankenpflege-Leistungsverordnung enthält für jeden dieser Fälle eine Liste von Krankheiten, bei denen die Grundversicherung die Kosten übernimmt. Ist eine Krankheit nicht aufgeführt, muss der Patient die Rechnung selber bezahlen. Behandlungen des Zahnfleisches und Karies sind nicht aufgelistet.
15. Februar 2006
