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Mit einer Plakatkampagne wirbt der Pharmamulti Pfizer indirekt für ein Migränemedikament. Werbung für rezeptpflichtige Arzneien ist aber verboten.
Wer an Migräne leidet, weiss: Der Alltag wird zur Qual, die Umgebung reagiert mit Unverständnis.» Der US-Medikamentenhersteller Pfizer zeigt auf Plakaten grösstes Mitgefühl für Migränepatienten - und schlägt gleich die Lösung vor: «Bei Migräne gibt es spezifische Therapien. Beim Arzt.» Daneben ist gross das Firmenlogo abgebildet.
Werbung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist in der Schweiz verboten. Die aktuelle Plakatkampagne stösst daher breiten Kreisen sauer auf: «Hier wird ziemlich deutlich darauf hingewiesen, dass Pfizer Medikamente gegen Migräne verkauft», kritisiert etwa Josianne Walpen von der Stiftung für Konsumentenschutz. Derselben Meinung ist auch Santésuisse, der Branchenverband der Krankenkassen.
Das Unternehmen fällt nicht zum ersten Mal mit indirekter Werbung auf: Anfang dieses Jahres versandte Pfizer ungefragt eine Migräne-Informationsbroschüre samt Schnelltest an Frauen zwischen 25 und 70 Jahren. Zuvor wies Pfizer in Inseraten zum Thema Erektionsstörungen indirekt auf seinen Verkaufsschlager Viagra hin. Auf verschiedenen Internetseiten des Konzerns sind zudem Krankheiten wie Altersdemenz oder Blasenschwäche thematisiert.
Lukrative Ausreizung des Werbeverbots
Pfizer informiere nur, hält das Unternehmen der Kritik entgegen: Migränepatienten würden «mit der Aufklärungsarbeit motiviert, ihre Krankheit aktiv anzugehen», sagt Mediensprecher Jean-Christophe Britt zum konkreten Fall. Aufklärung sei hier «geradezu eine gesundheitspolitische Notwendigkeit».
Sicher ist: Die Masche mit der indirekten Werbung spült Geld in die Kassen des Pharmariesen. Eine 20er-Packung des Pfizer-Migränemittels Relpax kostet 215 Franken - rund 10 Franken pro Tablette. Die Kosten trage letzten Endes die Bevölkerung, kritisiert Santésuisse. Mediensprecher Yves Seydoux: «Migränegeplagte werden dazu gebracht, zum Arzt zu gehen und das indirekt angesprochene Medikament zu verlangen. Das trägt zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen bei.»
Bedeckt hält sich das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, das für die Einhaltung des Werbeverbots bei rezeptpflichtigen Heilmitteln zuständig ist. Prinzipiell liegt laut Mediensprecherin Monique Helfer eine Arzneimittelwerbung erst dann vor, «wenn die Darstellung eines Krankheitsbilds mit einer Bezugnahme auf ein bestimmtes Arzneimittel verbunden wird». Die Pfizer-Kampagne wird aber offenbar geprüft. Swissmedic «hat Kenntnis» von diesen Plakaten - könne aber zur Stunde «keine abschliessenden Aussagen abgeben».
Die Stiftung für Konsumentenschutz jedenfalls will bei den Behörden nochmals nachhaken - mit Verweis auf das systematische Ausreizen des Werbeverbots: «Pfizer ist sehr geschickt im Ausloten der Graubereiche beim Verbot von Werbung für rezeptpflichtige Medikamente.»
08. Juni 2005 | Claudine Gaibrois
