SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Haus & Garten 4/2004

Mit Köpfchen weiterbilden

Jedes Jahr bilden sich in der Schweiz rund zwei Millionen Menschen weiter. Für sie lautet die erste Lektion: Angebote vergleichen und nichts Falsches unterschreiben.

Winterzeit ist Weiterbildungszeit. Wenn die Tage kürzer werden, verlagert manch einer seine Aktivitäten vom Freien ins Kurslokal. «Wir verzeichnen im Winterhalbjahr rund 10 Prozent mehr Teilnehmerstunden als im Sommerhalbjahr», bestätigt Ariane Lang, Sprecherin der Klubschule Migros.

Das Angebot für diesen Winter ist denn auch riesig. So riesig, dass Lernwillige oft schon bei der Auswahl des richtigen Kurses überfordert sind. Worauf müssen sie achten? Wie sollen sie vorgehen, um die Spreu vom Weizen der Anbieter zu trennen? Eine Anleitung in fünf Schritten:

1. Die persönlichen Bedürfnisse abklären
Nehmen Sie sich genug Zeit, um festzustellen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen. Überlegen Sie, welche beruflichen Kompetenzen Sie sich aneignen wollen. Fragen Sie nötigenfalls Ihren Personalchef um Rat oder wenden Sie sich an eine öffentliche Beratungsstelle (siehe Internet-Adressen Seite 69).

Machen Sie sich Gedanken darüber, wie viel Zeit und Geld Sie in einen Kurs investieren wollen und können. Der beste Kurs nützt Ihnen nichts, wenn Sie nicht regelmässig hingehen können.

2. Angebote vergleichen
Lassen Sie sich von verschiedenen Schulen Unterlagen schicken. Adressen finden Sie bei der Weiterbildungsangebots-Börse (www. w-a-b.ch) oder beim Schweizerischen Verband für Weiterbildung (www.alice.ch).

Treffen Sie danach anhand der folgenden Fragen eine Auswahl. Je öfter Sie eine Frage mit Ja beantworten können, desto eher ist der entsprechende Kurs für Sie geeignet.
- Erfülle ich die Anforderungen des Kurses?
- Sind die Lernziele genau umschrieben und entsprechen sie meinen Vorstellungen?
- Deckt sich die Gewichtung der Fächer mit meinem Bedürfnis?
- Werden die Lehrkräfte in den Schulunterlagen vorgestellt? Sind sie gut ausgebildet und verfügen sie über genügend Praxiserfahrung?
- Liegt mir die Unterrichtsmethode?
- Entspricht die Infrastruktur der Schule dem neusten Stand?
- Kann ich den Stundenplan über die ganze Kursdauer in meinen Alltag integrieren?
- Kann ich in meiner Freizeit die Hausaufgaben bewältigen?
- Erhalte ich nach dem Kurs ein Diplom und ist es anerkannt?
- Ist die Schule für mich gut erreichbar?
- Verfügt sie über ein Eduqua-Gütesiegel?

3. Gesamtkosten berechnen
Rechnen Sie nun die Kosten aus. Dazu müssen Sie zu den reinen Kurskosten alles hinzuzählen, was nicht inbegriffen ist, also die Ausgaben für Lehrmittel, Einschreibe- und/oder Prüfungsgebühren. Je nachdem fallen auch Reisekosten ins Gewicht.

Erst jetzt können Sie entscheiden, ob der gewünschte Kurs in Ihrem Budget Platz hat. Wenn nicht, fragen Sie den Arbeitgeber, ob er Ihnen ein Darlehen gewährt oder sich an den Kurskosten beteiligt. Nehmen Sie keinen Kleinkredit auf! Finanziert der Arbeitgeber die ganze Weiterbildung, müssen Sie sich unter Umständen verpflichten, nach dem Kurs noch eine bestimmte Zeit bei der Firma zu bleiben. Kündigen Sie vorzeitig, kann der Arbeitgeber Sie verpflichten, die Kosten ganz oder zum Teil zurückzuerstatten.

Tipp für Arbeitslose: Die Arbeitslosenversicherung bezahlt Kurse, die geeignet sind, die Vermittlungschancen zu erhöhen.

4. Das Kleingedruckte lesen
Nehmen Sie jetzt den Vertrag unter die Lupe. Folgende Fragen sollten darin möglichst zu Ihren Gunsten beantwortet sein:
- Was ist, wenn ich vor Kursbeginn oder während des Kurses krank werde? Kann ich verpasste Lektionen nachholen?
- Werden ausgefallene Lektionen nachgeholt oder zurückerstattet?
- Erhalte ich einen Teil meines Geldes zurück, wenn ich den Kurs abbrechen muss, weil ich wegziehe?
- Der Kurs dauert länger als ein Jahr: Habe ich genügend Kündigungsmöglichkeiten?
- Kann ich innerhalb der Schule den Kurs wechseln, wenn er nicht meinen Erwartungen entspricht oder mich überfordert?
Wichtig: Lassen Sie sich allfällige mündliche Zusicherungen schriftlich bestätigen. Im Streitfall gilt nämlich nur, was Sie beweisen können.

5. Die Schule besichtigen
Vereinbaren Sie nun einen Termin mit den zwei oder drei Schulen, die am ehesten in Frage kommen. Lassen Sie sich die Kursräume zeigen und schauen Sie die Lehrmittel an. Sind diese aktuell, ansprechend gestaltet und praxisbezogen?

Ideal ist, wenn Sie an einer Testlektion teilnehmen und anschliessend mit den Kursteilnehmern sprechen können. Sonst: Verlangen Sie Referenzen!
Seien Sie speziell vorsichtig, wenn Sie sich für ein «Persönlichkeitstraining» oder eine Ausbildung zum Privatdetektiv, Sicherheitsagenten oder Model interessieren. In diesen Branchen tummeln sich zwielichtige Gestalten.

Zu guter Letzt: Selbst wenn Sie von einer Schule begeistert sind, sollten Sie nicht gleich vor Ort einen Vertrag unterschreiben. Auch dann nicht, wenn Sie die Schule mit dem «letzten» verfügbaren Platz zu ködern versucht.



Eduqua: Ein Gütesiegel für seriöse Schulen

Wer sich weiterbilden will, hat jetzt eine gute Orientierungshilfe: das Qualitätslabel Eduqua.

Mit diesem Gütesiegel werden Weiterbildungsanbieter zertifiziert, die bestimmte Mindestanforderungen in den Bereichen Lehrerqualifikation, transparente Kurskonzepte, Kundenorientierung etc. erfüllen. Seit Einführung des Labels vor knapp vier Jahren haben sich über 500 Institutionen Eduquazertifizieren lasssen.

Die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren empfiehlt den Kantonen, staatliche Unterstützung von diesem Label abhängig zu machen. In den Kantonen AG, BS, GE, LU, TI, VD, VS, ZG und ZH ist das Eduqua-Zertifikat für alle Kursanbieter, die Subventionen beziehen, obligatorisch.



INTERNET-ADRESSEN

- www.w-a-b.ch
Grösste Weiterbildungsangebots-Börse der Schweiz
- www.weiterbildung.ch Fortbildungsangebote
- www.up-vhs.ch
(Rubrik «Mitglieder»):
Verband der Schweizer Volkshochschulen
- www.swissuni.ch Weiterbildungsangebote der Hochschulen
- www.klubschule.ch Klubschule Migros
- www.skv.ch
(Rubrik «Weiterbildung»): Kaufmännischer Verband Schweiz
- www.alice.ch
(Rubrik «Lebenslanges Lernen»): Schweizerischer Verband für Weiterbildung
- www.svb-asosp.ch Schweizerischer Verband für Berufsberatung
- www.eduqua.ch
Verzeichnis aller Kursanbieter mit Qualitätszertifikat Eduqua
- www.berufsberatung.ch Portal für Laufbahnfragen etc.
- www.chancen.ch
Alles über Berufe



Rechtsfragen: Grippe während des Kurses? Pech gehabt!

Kursverträge geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten. Die häufigsten Fragen:

- Kursvertrag: Kann ich ihn jederzeit kündigen?
Ja, sofern es sich um einen Kurs mit persönlichem Unterricht in den Schulräumlichkeiten handelt. Ein solcher Vertrag gilt rechtlich als Auftrag und ist laut Artikel 404 des Obligationenrechts jederzeit kündbar, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.

Die Schule kann aber Schadenersatz verlangen, falls Sie zur Unzeit aussteigen, das heisst, falls die Zeit nicht mehr reicht, um Ihren Platz neu zu besetzen. Das ist dann der Fall, wenn Sie während des Kurses oder kurz vor Beginn zurücktreten. Wer aber mindestens drei bis sechs Wochen vor Kursbeginn kündigt, muss in der Regel nichts zahlen. Das Gleiche gilt für Fernkurse, bei denen der Anbieter die Arbeiten der Teilnehmer korrigiert und bewertet. Kein Kündigungsrecht gibt es jedoch bei Fernkursen, die weder Unterricht noch Korrektur vorsehen. Solche Verträge gelten als Kaufverträge, weil der Teilnehmer bloss die Kursunterlagen kauft.

- Krankheit: Ich bin während der Weiterbildung erkrankt. Habe ich Anspruch darauf, die verpassten Lektionen nachzuholen?
Nein, ausser die Schule räumt dieses Recht im Vertrag ausdrücklich ein. Eine gute Schule wird Ihnen aber nach Möglichkeit behilflich sein, den Anschluss wieder herzustellen.

- Befehl vom Chef: Der Chef verlangt von mir eine Weiterbildung. Muss er die Kurskosten übernehmen?
Ja, und falls der Kurs in Ihre Arbeitszeit fällt, muss er Ihnen auch den Lohn zahlen. Besuchen Sie den Kurs hingegen ganz oderzum Teil in Ihrer Freizeit, sind das Überstunden. Dann haben Sie einen Lohnzuschlag von 25 Prozent zugut, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine andere Regelung vorsieht.

- Zahlungspflicht von Eltern: Ich habe das KV absolviert und möchte nun an die Hotelfachschule. Müssen meine Eltern für die Kosten aufkommen?
Ja. Eltern müssen eine Weiterbildung finanzieren, sofern diese die Grundausbildung erweitert oder vertieft. Das ist hier der Fall, weil die Hotelfachschule einen KV-Abschluss voraussetzt. Wollten Sie sich hingegen zum Mechaniker ausbilden lassen, müssten Ihre Eltern nichts bezahlen, weil kein Zusammenhang mit der Grundausbildung besteht.

Wichtig: Für volljährige Kinder müssen Eltern nur zahlen, falls es ihnen finanziell und persönlich zugemutet werden kann.

20. Oktober 2004 | Thomas Müller


Beitrag als PDF
Mit Köpfchen weiterbilden
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Sprachen lernen leichter gemacht Hohe Gebühren Kantönligeist bei den Ab zügen für Weiterbildung
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten