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Artikel | saldo 11/2004

Lotteriefonds - Selbstbedienungsladen der Kantone

Die Kantone erhalten 200 Millionen Franken aus Lotterie-Einsätzen. Über die Verwendung der Gelder wollen sie jedoch keine Rechenschaft ablegen.

Der Verteilkampf um die 400 Millionen Franken, die der Glücksspielmarkt jährlich einspielt, ist voll im Gang. Trotz Wirtschaftskrise gab die Schweizer Bevölkerung letztes Jahr pro Kopf 300 Franken für Lotterien, Wetten und Spielkasinos aus. Während die eidgenössische Spielbankenkommission bei den Casinos für Ordnung sorgt, haben die Kantone die Aufsicht über die Lotterien. Ein einträgliches Geschäft: Letztes Jahr erfreuten sich die Kantone an einer Gewinnbeteiligung von 201 Millionen Franken. Allerdings verlangt das Lotteriegesetz, dass diese Gelder gemeinnützig und wohltätig verwendet werden. Und da läuft einiges schief.

Der Thurgauer SVP-Politiker Alexander Baumann kritisierte kürzlich im Nationalrat die grosszügigen Interpretationen von Gemeinnützigkeit: «Von der humanitären Hilfe im Ausland über die Sport-, Wirtschafts- und Tourismusförderung kommt grundsätzlich alles in Frage.» Baumann erinnerte dabei an ein eklatantes Beispiel aus dem Kanton Waadt, wo vor drei Jahren 16 Millionen Franken Lotteriegelder direkt in die Staatskasse flossen.

Da die Kantone nur sich selber Rechenschaft über die Verwendung der Lotteriegelder ablegen müssen, entscheiden sie auch über die Transparenz der damit getätigten Aus-gaben. So geben sich vor allem finanzkräftige Stände wie Zug, Schwyz oder Nidwalden besonders bedeckt. Und generell knausern die kantonalen Internetseiten mit entsprechenden Informationen ebenso wie die zuständigen Sachbearbeiter: Diese verweisen auf nichtssagende Medienmitteilungen, reden sich mit noch nicht publizierten Staatsrechnungen heraus oder speisen die Bürgerinnen und Bürger mit einem dürftigen Überblick im Internet ab.

Die kantonalen Behörden begründen ihre Zurückhaltung mit personeller und finanzieller Unterdotierung. Oder, wie Martin Bucherer vom Finanzdepartement Luzern sagt: «Wenn wir offener informieren würden, befürchten wir noch mehr Beitragsgesuche.» Und sein Urner Berufskollege Kurt Rohrer macht Futterneid geltend: «Mehr Transparenz erachten wir nicht als notwendig, weil unser Kanton klein ist und hier jeder jeden kennt.»


Kanton Zürich: Jährlich Einnahmen von 40 Millionen

Leicht fortschrittlicher ist der Kanton Bern: Er schaltete unlängst eine Homepage für den Lotteriefonds auf; darin wird dessen Zweck erläutert und erklärt, wie Institutionen an die Gelder kommen. Doch den entscheidenden Schritt wagten bisher auch die Berner Behörden nicht: Die Öffentlichkeit soll nicht erfahren, welche einzelnen Projekte unterstützt werden.
Am meisten Lotteriegelder kassiert der Kanton Zürich: Rund 40 Millionen Franken sind es Jahr für Jahr. Fragen wirft hier ein Beitrag von 2,5 Millionen Franken an die Messe Zürich AG auf - der höchste Unterstützungsbeitrag im letzten Jahr. Die Messe Zürich ist eine Tochter der Messe Schweiz AG, die als börsenkotiertes Unternehmen jährlich fast 200 Millionen Franken Umsatz macht. Um die Gemeinnützigkeit des Vorhabens zu bestätigen, segnete die Behörde die Finanzspritze als «Kulturförderung» ab. Und das sei rechtens, rechtfertigt sich Stephan Civelli vom Finanzdepartement - mit diesem Beitrag werde die Bühne für ein Musical finanziert.


«Parlamentarier nicken, weil sie vom Fonds profitieren»

Weitere 2,5 Millionen Franken für das 5-Millionen-Projekt flossen von der Wirtschaftsförderung in Form eines zinslosen Darlehens.
Ein Eingeständnis, dass der Lotteriefonds für versteckte Wirtschaftsförderung hinhalten muss? Civelli leugnet jedenfalls nicht, dass die Ansprüche an den Fonds in Zeiten des Sparens stetig wachsen. Aber: Das Parlament habe dem Begehren schliesslich zugestimmt.

Dies wiederum überrascht den ehemaligen Baselbieter SVP-Nationalrat Hans-Rudolf Nebiker wenig. Der vehemente Kritiker des Lotteriemonopols hat eine einleuchtende Erklärung auf Lager: «Weil alle Parlamentarier irgendwann auch einmal vom Lotteriefonds profitieren könnten, nicken sie zu derartigen Projekten wohlwollend.»


Gelder für Expo, Denkmalschutz oder Fussballstadion

Gemeinnützigkeit wird quer durch die Schweiz unterschiedlich interpretiert: Viele Kantone haben einen hohen Anteil des Fonds für die Denkmalpflege und den Heimatschutz reserviert - im Kanton Thurgau sind es fast die Hälfte der Gelder. Auch die Expo wurde aus den kantonalen Lotteriekassen grosszügig unterstützt. Und von den 1,5 Millionen Franken für den provisorischen Ausbau des Fussballstadions in Schaffhausen wird ein erheblicher Teil aus dem Lotteriefonds finanziert.

Für Schlagzeilen sorgte auch ein aus dem Lotteriefonds finanziertes «Reisli» der Aargauer Regierung nach Paris oder jene 18 500 Franken, die der Kanton Solothurn für einen Abstimmungskampf um eine Spitalschliessung kurzerhand zweckentfremdete. Silvio Borner vom wirtschaftswissenschaftlichen Zentrum Basel prangert diese Praxis an: «Alle Staatsausgaben, die neben dem ordentlichen Budgetprozess herlaufen, sind höchst problematisch. So beginnt Korruption.»


Sparbatzen: Viele Kantone häufen Riesenvermögen an

Die Verwendung der Lotteriegelder ist das eine, das andere ist das Anhäufen von Mitteln. So sparen einzelne Kantone lieber, als dass sie Geld ausgeben. Der Kanton Zürich etwa setzte von seinen 40 Millionen Franken, die er im letzten Jahr erhielt, gerade mal 25 Millionen ein. Auf diese Weise sparte sich der Kanton während der letzten Jahre ein Vermögen von nicht weniger als 126 Millionen Franken an. Stephan Civelli gelobt jedoch Besserung: «Das Vermögen soll bis 2008 auf 30 Millionen abgebaut werden.»

Derweil wächst die Kritik an der Politik der Kantone ständig. Von «undurchsichtiger Geldmacherei» oder «Lotterie-Filz» ist die Rede. SVP-Nationalrat Baumann geisselt die mangelnde Gewaltentrennung und die fehlende Aufsicht: «Die Kantone als Betreiberinnen von Lotterien und Wetten kontrollieren sich selber.» So sitzt zum Beispiel der Regierungsrat von Basel-Stadt, Jörg Schild, im Verwaltungsrat der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos.

Die Revision des Lotteriegesetzes von 1923 sollte die Missstände im Lotteriewesen endlich beheben. Doch der Gesetzesentwurf von alt Bundesrätin Ruth Metzler stösst schon in der Vernehmlassung auf Ablehnung - sowohl bei den Kantonen als auch bei den Kritikern des Lotteriemonopols. Der Trägerverein Lotterie «Umwelt und Entwicklung», hinter dem Organisationen wie WWF, VCS oder Pro Natura stehen, lässt kein gutes Haar am Vorschlag, der die Machtstellung der Kantone kaum antastet.


Interkantonale Kontrollstelle vorgeschlagen

Die Kantone hingegen fürchten um ihre geliebte Futterkrippe. Um das Schlimmste zu verhindern, schlugen sie Justizminister Christoph Blocher einen Deal vor: Sie verbes-sern die Aufsicht über das Lotteriewesen, indem sie ein interkantonales Gremium schaffen - dieses soll künftig Lotterien bewilligen und beaufsichtigen. Im Gegenzug soll die Gesetzesrevision aufgehoben werden. Georg Kennel, Direktor von Swisslos, verspricht sich viel von dieser Lösung: «Eine solche interkantonale Aufsicht würde die Transparenz sicherstellen.»

Zweifel sind allerdings angebracht - denn an der Selbstkontrolle der Kantone würde dadurch auch in Zukunft nicht gerüttelt.



Gewinnbeteiligung: Ein Segen für die Kantonskassen

Seit Anfang 2003 führen im Auftrag der Kantone nur noch zwei Gesellschaften Lotterien durch. Die Interkantonale Landeslotterie Swisslos (ehemals Sport-Toto-Gesellschaft, Interkantonale Landeslotterie und Seva) deckt die deutsch- und italienischsprachigen Kantone ab, die Loterie Romande die französischsprachigen. Die Kunden können unter verschiedensten Arten von Lotterien wählen: Zahlenlotto, Sport-Toto, Rubbel- oder Abreisslose.

Swisslos setzte im vergangenen Jahr mit Lotto und Losen 840 Millionen Franken um. Davon flossen gemäss einem festen Verteilschlüssel 438 Millionen Franken als ausbezahlte Gewinne zurück an die Spieler. 201 Millionen erhielten die Kantone als Gewinnbeteiligung und 90 Millionen Swisslos mit ihren 250 Angestellten. Der Rest verteilte sich auf Provisionen der Verkaufsstellen und auf Staatsgebühren. Die Höhe der Gewinnausschüttung an die Kantone ist bei den Losen abhängig von der Einwohnerzahl des Kantons - beim Lotto je zur Hälfte von Einwohnerzahl und Wetteinsatz.

09. Juni 2004 | Stefan Müller


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