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Immer wieder versuchen Finanzberater ihre Kunden zur Aktienanlage auf Kredit zu überreden. Nicht immer ist den Kunden aber das Risiko des Totalverlusts bewusst.
Das Schreiben der Banque Mees Pierson war für ihren Kunden Andreas Koch (Name geändert) unverständlich: «Unser Kredit-Komitee hat die Zwangsliquidation angeordnet, um Sie vor noch höheren Verlusten zu schützen, da Ihr Eigenkapital vollständig aufgebraucht war», hielt die Zürcher Bank am 25. Juli 2002 nüchtern fest.
Die Folgen waren für den heute 25-jährigen Studenten aus Lachen SZ aber fatal: Er verlor sein gesamtes Erbe von 80 000 Franken.
Drei Jahre zuvor hatte sich Kochs Onkel J. R. den Finanzen des jungen Mannes angenommen. R., ehemaliger Besitzer eines Sportgeschäfts, war damals seit kurzem als Finanzberater tätig.
R. riet Koch, sein Erbe in Aktienfonds zu investieren. Koch betonte zwar gegenüber R., er wolle nicht spekulieren. «Ich wollte es für eine Familiengründung oder einen Hauskauf auf die Seite legen.»
Dem Kauf von Aktienfonds stimmte der damals 20-jährige Student in der Boomphase Ende der 90er-Jahre aber zu. Und sein Onkel überredete ihn auch, zusätzlich bei der Banque Mees Pierson einen Kredit aufzunehmen, diesen ebenfalls in Fonds zu investieren und so «den Gewinn zu verdoppeln».
Die Bank gewährte Koch in der Folge Kredite von 100 000 Franken. Als Sicherheit musste der Student die von seinem Erbe gekauften Wertpapiere verpfänden.
Wenig später war der Börsenboom zu Ende, die Kurse fielen und Kochs Kredit war nicht mehr gedeckt. In drei Schreiben forderte ihn die Banque Mees Pierson auf, die Unterdeckung von 33 000 Franken durch das Nachschiessen eines entsprechenden Betrages zu beheben. So hätte er die Zwangsliquidation abwenden können.
Koch, durch diese Schreiben überfordert, vertraute seinem Onkel. Dieser verpasste es jedoch, rechtzeitig für eine Lösung besorgt zu sein. «Uns war unverständlich, weshalb weder der Kunde noch sein Finanzberater je auf eines dieser Schreiben reagierte», sagt Walter Keller, Leiter Fondsberatung bei der Banque Mees Pierson. Also löste die Bank Kochs Depot auf. Das gesamte Erbe des Studenten war verloren.
Günstige Zinssätze - hohes Risiko
Banken bieten ihren Depotkunden häufig so genannte Lombardkredite zu vergleichsweise günstigen Zinssätzen an. Als Absicherung des Kredites verpfändet der Kunde sein Wertpapierdepot. Die Höhe des gewährten Kredits hängt von der Höhe und der Zusammensetzung des Depots ab. Ein Aktiendepot darf in der Regel zu 50 Prozent belehnt werden.
Der Kunde kann den Lombardkredit verwenden, wofür er will - also auch zum Kauf weiterer Aktien.
Lombardkredite haben aber ihre Tücken. Bei einem Kursverlust reichen die als Sicherheit verpfändeten Aktien allenfalls nicht aus, um das Darlehen zu decken: Der belehnungsfähige Wert der verpfändeten Aktien ist tiefer als der Kredit selber. Man spricht in diesem Fall von einer Unterdeckung. Der Schuldner hat dann zwei Möglichkeiten:
- Den Kredit so weit reduzieren, bis er wieder durch das Depot gedeckt wird,
- oder zusätzliche Sicherheiten stellen (sprich: weiteres Bargeld oder Wertanlagen verpfänden).
Ist der Schuldner dazu nicht in der Lage, verlangt die Bank den gesamten Kreditbetrag sofort zurück. Zu diesem Zweck löst sie das verpfändete Depot auf.
Wer einen Lombardkredit in Anspruch nehmen will, sollte daher folgende Punkte unbedingt beachten:
- Den Kreditrahmen nur voll ausschöpfen, wenn auch bei einer Wertabnahme des verpfändeten Depots innerhalb kurzer Zeit weitere Sicherheiten gestellt werden können.
- Vor einer Umschichtung des verpfändeten Depots unbedingt mit dem Kreditinstitut über die dann geltenden Belehnungsgrenzen sprechen.
- Lombardkredite nicht zum Kauf von Aktien einsetzen. Bei einem Kursrückgang potenzieren sich sonst die Verluste. Der Schuldner ist nämlich gezwungen, bei fallenden Kursen zu verkaufen.
26. Mai 2004 | Philipp Lütscher
