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Serviceverträge für Unterhaltungselektronik sind nicht sinnvoll. Wer bei Rediffusion einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, kann jetzt günstig aussteigen.
Als Lotti Keller aus Watt ZH vor einem Jahr bei der Firma Rediffusion einen Laptop kaufte, hielt ihr der Verkäufer gleich noch ein Formular unter die Nase. «Ich unterschrieb ohne weitere Kontrolle», erzählt Keller. Erst als sie diesen Sommer ein Bündel Einzahlungsscheine erhielt, realisierte sie, was sie unterzeichnet hatte: einen Service-Sparvertrag mit fünfjähriger Laufzeit, beginnend mit dem Ablauf der einjährigen Garantie.
Bei solchen Verträgen zahlt der Kunde jeden Monat eine Gebühr - meist zwischen 20 und 40 Franken. Dafür verpflichtet sich die Rediffusion, das gekaufte Gerät gratis zu reparieren. Ausserdem werden dem Kunden 70 Prozent der bezahlten Gebühren gutgeschrieben. Ist dieses Guthaben beim Vertragsablauf höher als allfällige Reparaturkosten von Rediffusion, erhält der Kunde für die Differenz einen Gutschein. Damit sollen Kunden ans Geschäft gebunden werden.
Doch mittlerweile gehört Rediffusion zur Dipl. Ing. Fust AG - und diese bietet keine Serviceverträge mehr an. Deshalb können Betroffene wie Lotti Keller gegen Bezahlung von vier Monatsgebühren oder maximal 120 Franken aus dem Vertrag aussteigen. Dies bestätigt Fust-Direktionsassistentin Bettina Höhener.
Wer schon mindestens vier Raten bezahlt hat, kann den Vertrag sogar entschädigungslos auflösen. Die Kündigung muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Für Inhaber eines solchen Servicevertrages ist das ein gutes Angebot. Denn laut Vertrag müssten sie bei einer vorzeitigen Kündigung «einen Drittel der restlichen Servicegebühren bis zum Ablauf der Vertragsdauer» übernehmen.
Ein Ausstieg lohnt sich umso mehr, als Serviceverträge nach Ansicht von Konsumentenschützern ohnehin nicht gross Sinn machen (K-Tipp 12/00). Denn in den ersten paar Jahren sind Geräte der Unterhaltungselektronik selten reparaturanfällig.
(thm)
15. Oktober 2003
