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Bei einer Blutentnahme liess ich mich von meinem Hausarzt auf Krankheitserreger untersuchen. Später erfuhr ich: Er hatte auch den Alkoholgehalt in meinem Blut gemessen - ohne mich zu fragen. Durfte er das?
Nein. Der Arzt hätte Ihr Einverständnis für den Alkoholtest einholen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie mit der Blutentnahme selbst einverstanden waren. Aber den Alkoholgehalt zu messen, ist kein Routine-Untersuch. Nur eine Behörde (etwa die Polizei) darf ihn gegen Ihren Willen in Auftrag geben.
Genau dasselbe gilt auch für einen Aids-Test. Der Arzt darf nur handeln, wenn er Sie vorher gefragt hat. Denn Sie als Patient bestimmen allein, ob eine solche Untersuchung gemacht werden soll.
08. Oktober 2003
