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Artikel | saldo 13/2003

Microsoft am Pranger

Nach den jüngsten Angriffen von Internet-Würmern auf Windows-PCs ist der SKS der Kragen geplatzt: Sie hat gegen Microsoft Beschwerde eingereicht.

Unter den PC-Besitzern herrscht Alarmstimmung: Letzte Woche legte der Internet-Wurm Sobig.F reihum Computer lahm; wenige Tage zuvor trieb Blaster alias Lovesan sein Unwesen. Blaster schlüpfte durch eine eklatante Sicherheitslücke in den Betriebssystemen Windows 2000, NT und XP von Microsoft. In der Schweiz waren neben der Bundesverwaltung und mehreren grossen Unternehmen insbesondere Private und kleine Firmen betroffen. Seit Mitte Juli offeriert Microsoft zwar gratis ein Schutzprogramm gegen den Wurm; das Angebot nutzte aber fast ausschliesslich der eingeweihte Zirkel der IT-Profis.


Schwachstelle nicht bemerkt und mitgeschleppt

Bereits im Januar sorgte der Wurm Slammer weltweit für Netzausfälle; und im Sommer 2001 infizierte Code Red Hunderttausende von Windows-Computern. IT-Experten warnen schon lange, die Windows-Software strotze nur so von Sicherheitslücken. Dazu Reto Zbinden, Geschäftsführer der IT-Beratungsfirma Infosec: «Microsoft hat die Schwachstelle während Jahren bei Weiterentwicklungen nicht bemerkt und mitgeschleppt. Das dürfte nicht vorkommen.»


Kunden sind dem Monopolisten ausgeliefert

Nach den jüngsten Angriffen der Computerschädlinge ist für die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) das Mass nun voll: Sie hat bei der Wettbewerbskommission (Weko) Beschwerde gegen den Quasi-Monopolisten Microsoft eingereicht. Auf rund 90 Prozent aller PCs ist Windows-Software in-stalliert - der Kunde kann kaum auf andere Produkte ausweichen. «Die Attacke des Computervirus Blaster hat einmal mehr die Auswir-kungen der marktbeherrschenden Stellung von Microsoft unter Beweis gestellt», erklärt die SKS. Leidtragende sind die Konsumenten.

Nun soll die Weko untersuchen, ob das amerikanische Unternehmen seine Vorherrschaft auf dem Markt missbraucht. Die SKS ist überzeugt: «Bisher passierte viel zu wenig, um die Sicherheitslücken der marktbeherrschenden Windows-Software zu beseitigen.»



"Ein Computer ist kein Staubsauger"

Benutzer von PCs haben wegen Sicherheitslücken in Microsoft-Software immer wieder Probleme mit Viren. Wer steht dafür gerade? Wir haben diese Frage Wolfgang Straub gestellt. Er ist Spezialist für Informatikrecht.


Kassensturz: Haften Händler oder Microsoft für Virenschäden?

Wolfgang Straub: Von Händlern kann man nicht verlangen, dass sie die verkaufte Software inhaltlich überprüfen. Installieren sie Software selbst und vergessen dabei einschlägige Sicherheitsprogramme, kann der Kunde sie jedoch belangen. Gegen-über Software-Herstellern gibt es zwar theoretisch verschiedene Haftungsgrundlagen. Der Geschädigte muss aber schwer zu beschaffende Beweise erbringen.


Wie ist die Rechtslage?

Relativ komplex. Man müsste zum Beispiel beweisen, dass das Produkt berechtigte Sicherheits-erwartungen verletzt hat und ein Schaden im Sinn des Produktehaftungsgesetzes vorliegt. Ob Schäden an Daten und Programmen darunter fallen, ist in der Schweiz und der EU ungeklärt.


Bei Staubsaugern oder Autos besteht ein Anspruch, dass das Gerät funktioniert. Bei einem Computer offenbar nicht.

Computer lassen sich nicht mit Staubsaugern vergleichen, eher schon mit Autos. Dort ist eine periodische Wartung selbstverständlich. Und trotz aller Sicherheitsfeatures weiss jeder Automobilist, dass Autofahren mit gewissen Gefahren verbunden bleibt und er stets wachsam sein muss.

Computerbenutzer sollten sich vermehrt bewusst werden, dass sie selbst auch zur Informationssicherheit beitragen müssen, zum Beispiel durch regelmässiges Aktualisieren von Antivirenprogrammen, Betrieb einer Fire-wall und Vorsicht bei verdächtigen E-Mail-Attach-ments.


Microsoft schliesst in den vertraglichen Bestimmungen jegliche Haftung aus. Kann sich der Hersteller so aus der Verantwortung schleichen?

In Verträgen kann die Haftung ausgeschlossen werden, aber nur bis zu einem gewissen Grad - zum Beispiel nicht für grobfahrlässig verursachte Schäden.

Eine andere Frage ist allerdings, unter welchen Voraussetzungen allgemeine Softwarelizenz-Bedingungen überhaupt rechtlich verbindlich sind.


Was bringt eine Beschwerde gegen Microsoft bei der Wettbewerbskommission (siehe oben)?

Da geht es nicht um Schadenersatzansprüche, sondern darum, ob eine marktmächtige Stellung dazu benutzt wird, unangemessene Konditionen gegenüber den Kunden durchzusetzen.

27. August 2003 | Bennie Koprio


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