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Kürzlich fand ich in der S-Bahn ein schickes Handy, das ich beim SBB-Fundbüro abgab. Inzwischen hat der Besitzer sein Telefon wieder abgeholt. Doch das Fundbüro weigert sich, mir einen Finderlohn zu zahlen. Ist das in Ordnung?
Ja. Wer eine Sache in einem öffentlichen Verkehrsmittel findet, erhält keinen Finderlohn. Dasselbe gilt bei Funden auf Bahnhöfen, in Badeanstalten, in Schulhäusern, am Arbeitsplatz, in Restaurants, bewohnten Häusern usw.
Einen Finderlohn erhält laut Gesetz nur, wer eine verlorene Sache auf öffentlichem Grund findet, wie etwa auf der Strasse oder in einem Park. Der Finderlohn beträgt in der Regel 10 Prozent vom Wert des Fundgegenstands - bei sehr teuren Sachen etwas weniger. Über die Höhe entscheidet letztlich das Gericht.
Aufgepasst: Wer eine gefundene Sache behält, kann wegen Fundunterschlagung bestraft werden.
hrs
23. Oktober 2002
