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Artikel | saldo 20/2001

Kommentar - Datenschützer missachtet Anliegen der Konsumenten

Der zahnärztliche Blick in den Mund endet oft in kostspieligen Behandlungen. Darum ist es wichtig zu wissen, wie teuer ein Zahnarzt ist. Doch im Unterschied zu Coiffeuren oder Garagisten müssen Zahnärzte ihre Tarife weder in den Praxisräumen anschlagen noch auf die Rechnungen schreiben.

Ende August haben sich Kassensturz-Mitarbeiter bei 1000 Schweizer Zahnärzten nach dem Taxpunktwert erkundigt. Seit diese Zahnarztliste unter www.kassensturz.ch auf dem Internet steht, herrscht - zumindest bei 1000 Zahnärzten - Preistransparenz.

Zu viel Transparenz offenbar für den neuen Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür. Er stört sich daran, dass wir die Umfrage anonym durchführten, und will dem Kassensturz die Veröffentlichung der Taxpunktwerte verbieten. Bei den Zahnarzttarifen handle es sich um geschützte Personendaten, die wir gegen Treu und Glauben beschafft hätten, sagt Thür. Wir hätten uns als Journalisten zu erkennen geben müssen.

Datenschutz in Ehren - aber diese Argumentation ist praxisfremd, wenn nicht sogar absurd. «Hallo, hier ist der Kassensturz, nennen Sie uns bitte Ihren Taxpunktwert.» Wer auf diese Weise eine Umfrage macht, bekommt keine verlässlichen Informationen. Ohnehin ist nicht einzusehen, was an den Zahnarzttarifen geheim sein soll. Jeder Patient bekommt diese Daten auf Anfrage.

Der Fall, der mittlerweile sogar den Bundesrat beschäftigt, zeigt einmal mehr: Die Anliegen der Konsumentinnen und Konsumenten haben in Bern wenig Gewicht. Wir wollen, dass sich das ändert. Wir wollen mehr Transparenz. Darum wehren wir uns gegen das Diktat der Datenschützer aus Bern.

05. Dezember 2001


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