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Artikel | K-Tipp 14/2001

«Eine veritable Katastrophe»

Neuartiger Bonbon-Spray stösst bei Zahnärzten auf heftige Kritik

Er begünstigt Karies. Er fördert die Zahnerosion. Er enthält ein bedenkliches Konservierungsmittel. Und er verkauft sich gut: der neue Bonbon-Spray «sweet power».

Gery Schwager gschwager@ktipp.ch

Thomas Imfeld nimmt kein Blatt vor den Mund: «Dass ein solches Produkt auf den Markt kommt, ist vom Vorsorgestandpunkt aus sehr bedauerlich.»

Sauer aufgestossen ist dem Zürcher Präventiv-Zahnmediziner der so genannte Candy Spray «sweet power s.p.ray» aus Ungarn, eine Art Flüssigbonbon, der in der Schweiz seit Mai erhältlich ist. Die Importeurin Cospi Knill AG aus Illnau ZH hat nach eigenen Angaben innert nur drei Monaten rund eine Million Stück des Fr. 2.50 teuren Sprays an Kioske und Warenhäuser ausgeliefert.


Spraynebel im Mund fördert Karies

Das lässt bei Imfeld die Alarmglocken läuten: «Der Candy Spray enthält Fruchtzucker und Zitronensäure. Er ist deshalb mit Sicherheit genauso karies- und erosionsfördernd wie feste zucker- und säurehaltige Bonbons.»

Man hätte wenigstens den Fruchtzucker durch einen anderen Stoff ersetzen können, der den Zähnen nicht schadet, sagt Imfeld. Dass dies relativ einfach geht, haben viele Hersteller herkömmlicher Bonbons und Kaugummis längst bewiesen.

Kopfschütteln über den Candy Spray auch bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO: «Der Spraynebel sorgt dafür, dass sich die Karies nicht nur schnell, sondern auch überall gleichmässig entwickeln kann», warnt SSO-Vertreter Peter Jäger.

Doch Werner Camenzind, Verkaufsleiter der Cospi Knill AG, gibt sich unbeeindruckt. Fruchtzucker und Zitronensäure finde man ja nicht nur im Candy Spray, sondern auch in vielen anderen Genuss- und Nahrungsmitteln. Zudem sei die Schweiz punkto Zahnhygiene europaweit führend: «Jedes Kind ist sich bewusst, dass regelmässige Zahnreinigung in den Tagesplan gehört.»

Im Übrigen würden die Kinder und Jugendlichen jetzt nicht plötzlich mehr Süsswaren konsumieren, macht Camenzind geltend. «Sie verlagern höchstens den Konsum auf ein neues Produkt.»


Inhaltsstoffe nicht nur für Zähne problematisch

Daran mag Zahnmediziner Imfeld nicht glauben. Die Neuartigkeit mache den Candy Spray für Kinder besonders attraktiv: «Er könnte zum Trend-Produkt werden, was natürlich überhaupt nicht im Sinne der Kariesprophylaxe wäre.» Oder, wie es Peter Jäger von der SSO formuliert: «Diese Sprays können sich zu einer veritablen Katastrophe entwickeln.» Kommt hinzu, dass der Candy Spray nicht bloss für die Zähne problematisch ist. Er enthält nämlich auch das Konservierungsmittel Natriumbenzoat (E 211), ein Salz der Benzoesäure (E 210).

Die deutsche «Verbraucher Initiative» spricht dabei von toxikologisch bedenklichen Stoffen. Benzoesäure und ihre Salze könnten unter bestimmten Umständen gesundheitsschädlich wirken und Allergien sowie Pseudoallergien auslösen. Gemäss dem kritischen Einkaufsführer «E-Nummern» des Gesundheitsjournalisten Heinz Knieriemen sind E 210 und E 211 denn auch «unbedingt zu meiden». Dem hält Cospi-Knill-Verkaufsleiter Camenzind entgegen: «Bei der Zusammensetzung eines Produktes halten wir uns an die Richtlinien der Lebensmittelverordnung des Bundes.» Danach sei E 211 zugelassen. Abgesehen davon könne man «bei jedem Inhaltsstoff auch eine negative Seite finden».


Verwechslung nicht ausgeschlossen

Ziemlich kalt lässt Camenzind auch, was der stellvertretende Waadtländer Kantonschemiker Alain Etournaud am Candy Spray bemängelt: die Verwechslungsgefahr. Tatsächlich ähnelt «sweet power» andern Zerstäubern wie Deo-, Parfüm-, Haar- und Antimückensprays recht stark, wie das Westschweizer Konsumentenmagazin «Bon à Savoir» in seiner jüngsten Ausgabe zeigt.

Für Camenzind ist das «weit hergeholt». Schliesslich würden Kleinkinder nicht zum Konsumentenkreis des Candy Sprays gehören. Abgesehen davon sei sich «jede Mutter oder erziehende Person bewusst, dass Parfüms, Haarsprays, Antimückenmittel und ähnliche Artikel unter Verschluss gehören oder mindestens an einem für das Kind unerreichbaren Ort aufbewahrt werden müssen.» - Dann ist ja alles gut.

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05. September 2001


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