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Erwachsene und Kinder haben unterschiedliche Geldsorgen. Die saldo-Hotline zum Thema Budget wurde rege benutzt. Hier die häufigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Frage: Wir haben zwei Kinder. Eines geht in die erste, das andere in die dritte Klasse. Wie viel Taschengeld ist in diesem Alter angemessen?
Antwort: Das Taschengeld sollte sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie richten. Die Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB) empfiehlt im ersten Schuljahr Fr. 1.- bis 1.50 in der Woche. Mit jedem weiteren Jahr kann dann das Taschengeld um 50 Rappen erhöht werden.
Ich verdiene 6000 Franken, bin alleinstehend und habe keinerlei Verpflichtungen. Trotzdem bleibt Ende Monat nichts übrig. Ich möchte nun ein Budget erstellen. Können Sie mir Tipps geben?
Verschaffen Sie sich zunächst Klarheit. Listen Sie Ihre Hauptausgaben auf und sammeln Sie die Quittungen Ihrer Einkäufe. So werden Sie sich bewusst, wie viel Geld Sie wofür ausgeben. Empfehlenswert ist auch das Einrichten eines Sparkontos. Überweisen Sie monatlich einen bestimmten Betrag, den Sie sich direkt vom Lohnkonto abziehen lassen. Bei Ihrem Einkommen können Sie sich an folgenden Ausgabenposten orientieren:
- 1840 Franken für feste Verpflichtungen ohne Wohnkosten (z.B. Steuern, Fahrkosten, Telefonanschluss, Radio, Fernsehen, Elektrizität, Krankenkasse, Haftpflichtversicherung)
- 600 Franken für Haushalt (z.B. Lebensmittel, Getränke, Putzmittel, Körperpflege, Drogerie)
- 600 Franken für persönliche Auslagen und Taschengeld (z.B. Kleider, Schuhe, Coiffeur, Sport, Kultur)
- 330 Franken für Rückstellungen (z.B. Franchise, Zahnarzt, Optiker, Unvorhergesehenes, Geschenke)
Schliesslich verbleiben noch 2630 Franken. Dies ist der so genannte verfügbare Betrag, den Sie für Ausgaben wie Mietzins, Auto, Sparen, Ferien und Weiterbildung einsetzen können.
Merkblätter, Richtlinien und ein Formular zur Budgeterstellung können Sie im Internet unter www.asb-budget.ch bestellen.
Meine Eltern sind geschieden; ich bin 16 Jahre alt und lebe bei meiner Mutter. Mein Vater überweist ihr jeden Monat 650 Franken Alimentengeld. Steht das Geld nicht mir zu?
Solange Sie noch nicht mündig sind, gehen die Zahlungen grundsätzlich an Ihre Mutter. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie direkte Zahlungen an sich selbst verlangen. Setzen Sie aber Alimente nicht mit Taschengeld gleich: Die monatlichen Unterhaltsbeiträge dienen nämlich der Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.
Wir müssen regelmässig für die Handy-Kosten unseres 13-jährigen Sohnes aufkommen. Und immer wieder beteuert er, sein Taschengeld zum letzten Mal überzogen zu haben. Sollen wir ihm das Handy-Abo kündigen?
Ja. In solchen Fällen empfiehlt sich ein Handy mit Prepaid-Karte. Bei diesem System kann er nicht mehr ausgeben, als ihm zur Verfügung steht. Denn Gesprächs- und SMS-Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Wie hoch ist das Existenzminimum?
Zum Existenzminimum gehören Miete und Versicherungen. Zudem ein Betrag für den übrigen Lebensunterhalt (ca. 1000 Franken für Alleinstehende, 1500 Franken für Ehepaare). Richtlinien erhalten Sie bei den kantonalen Betreibungs- und Sozialämtern oder bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Meine Tochter hat vor kurzem die Matura bestanden. Die nächsten drei Monate jobbt sie; danach reist sie für einen Sprachaufenthalt nach London. Kann ich für dieses Vierteljahr verlangen, dass sie sich an ihrem Unterhalt beteiligt?
Grundsätzlich ja. Da es sich aber um eine kurze Zeitdauer handelt und Ihre Tochter ein vernünftiges Ziel vor Augen hat, würde ich ihr das Geld überlassen. Sie soll sich damit den Sprachaufenthalt finanzieren. So lernt sie Verantwortung zu übernehmen und das Geld einzuteilen.
Bearbeitung: Anne Sciavilla
12. Oktober 2001
