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Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gemäss Mietvertrag per Ende März gekündigt. In unserem Mietvertrag steht nicht, bis wann wir die Wohnung abgeben müssen. Die neue Wohnung können wir aber erst am Montag, 2. April, beziehen. Bedeutet nun der Kündigungstermin Ende März, dass wir die Wohnung bereits am Samstag, den 31. März, verlassen müssen?
Grundsätzlich ja. Weil bei Ihnen weder im Mietvertrag noch in den Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag eine genaue Regelung zur Wohnungsabgabe steht, gilt bei Ihnen das Gesetz. Dieses schreibt ohne nähere Präzisierung vor, dass die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abzugeben ist. Nur wenn das Ende der Mietdauer auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, können Mieterinnen und Mieter die Wohnung am darauf folgenden Tag abgeben.
Falls Sie also einen sturen Vermieter haben, der seinerseits bereit ist, an einem Samstag eine Wohnung abzunehmen, müssen Sie effektiv am Samstag raus. Der Vermieter kann Sie aber nicht zwingen, schon am Freitag auszuziehen!
In den meisten Fällen sind Vermieter aber bereit, den Termin auf den nächsten Werktag zu verschieben. Sie sollten sich deshalb umgehend bei Ihrem Vermieter erkundigen.
In vielen Verträgen oder Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag steht indes, die Wohnung sei am ersten Werktag des folgenden Monats um 12 Uhr abzugeben. In diesem Jahr würde sich also der Abgabetermin auf Montag, 2. April, verschieben.
(re)
14. März 2001
