SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Tipp 5/2001

Mietrecht - Zügeln am 1. April: Wann muss ich raus?

Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gemäss Mietvertrag per Ende März gekündigt. In unserem Mietvertrag steht nicht, bis wann wir die Wohnung abgeben müssen. Die neue Wohnung können wir aber erst am Montag, 2. April, beziehen. Bedeutet nun der Kündigungstermin Ende März, dass wir die Wohnung bereits am Samstag, den 31. März, verlassen müssen?

Grundsätzlich ja. Weil bei Ihnen weder im Mietvertrag noch in den Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag eine genaue Regelung zur Wohnungsabgabe steht, gilt bei Ihnen das Gesetz. Dieses schreibt ohne nähere Präzisierung vor, dass die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer zur Geschäftszeit abzugeben ist. Nur wenn das Ende der Mietdauer auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, können Mieterinnen und Mieter die Wohnung am darauf folgenden Tag abgeben.

Falls Sie also einen sturen Vermieter haben, der seinerseits bereit ist, an einem Samstag eine Wohnung abzunehmen, müssen Sie effektiv am Samstag raus. Der Vermieter kann Sie aber nicht zwingen, schon am Freitag auszuziehen!

In den meisten Fällen sind Vermieter aber bereit, den Termin auf den nächsten Werktag zu verschieben. Sie sollten sich deshalb umgehend bei Ihrem Vermieter erkundigen.

In vielen Verträgen oder Allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag steht indes, die Wohnung sei am ersten Werktag des folgenden Monats um 12 Uhr abzugeben. In diesem Jahr würde sich also der Abgabetermin auf Montag, 2. April, verschieben.

(re)

14. März 2001


Beitrag als PDF
Mietrecht - Zügeln am 1. April: Wann muss ich raus?
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Urheberrechte
Smartphones und Tablet-Computer sollen teurer werden. Grund ist eine neue Gebühr für Urheberrechte. Was halten Sie davon?
...zum Artikel
Das ist Unsinn. Beim Kauf von leeren CDs und DVDs ist die Gebühr schon enthalten.
Richtig so. Damit werden Künstler unterstützt.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Elektro-Rasenmäher IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
24.05.2012, 13:37 | 4 AntwortenWoher kommen die Albträume? 24.05.2012, 13:28 | 7 AntwortenWas hilft gegen Cluster-Kopfweh? 24.05.2012, 13:27 | 3 AntwortenMyom: Welche Operation ist empfehlenswert? 24.05.2012, 13:26 | 4 AntwortenWie bringe ich den Zungenbelag weg?
Benutzer-Favoriten