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Artikel | saldo 2/2001

Schweizer Zahlenlotto - Monopol bald am Ende

Die Kantone wollen ihre Millionengewinne am Schweizer Zahlenlotto nicht teilen und rekurrieren gegen die neue "Lotterie Umwelt und Entwicklung". Aber die Tage des Monopols sind gezählt.

Etwa 1,3 Milliarden Franken investieren Herr und Frau Schweizer jährlich in ihr Spielglück bei Lotterien, 185 Franken pro Person. 1999 setzte allein das Schweizerische Zahlenlotto 785 Millionen um.

Von dem vielen Geld profitieren nicht nur diejenigen mit einem Lottosechser, sondern auch die Kantone. Ihnen steht es laut Gesetz von 1923 zu, Lotterien zu bewilligen und selber zu veranstalten - was faktisch einer Monopolstellung gleichkommt. So betreiben die Kantone über die Interkantonale Landeslotterie ILL (alle Deutschschweizer Kantone plus Tessin), die Seva (Kanton Bern) und die Loterie Romande (alle Westschweizer Kantone) gemeinsam mit der Sport-Toto-Gesellschaft das Schweizer Zahlenlotto. Und erhalten einen beträchtlichen Teil des Gewinns. Laut Gesetz muss mindestens die Hälfte des eingesetzten Geldes den Gewinnern ausbezahlt werden. Der Rest geht an die ILL.


Investitionen in gemeinnützige und soziale Zwecke

So fliessen jährlich Millionen in die kantonalen Lotteriefonds. Allein der Kanton Zürich kam so 1999 zu 46,6 Millionen Franken, der Aargau nahm 19,5 Millionen ein, St. Gallen 15,7 Millionen. Geld, das für gemeinnützige und soziale Zwecke ausgegeben werden muss. So wurden letztes Jahr in Zürich etwa dem Zoo 2,6 Millionen, der Denkmalpflege 7,5 Millionen oder 1999 der Expo mehrere Beträge zugesprochen. In St. Gallen wurden im Jahr 2000 das Open Air mit 450 000 Franken unterstützt, Museen renoviert, Film- und Theaterprojekte gesponsert oder etwa das mittelalterliche "Chartularium Sangallense" gedruckt.


Kantone versuchen, neue Konkurrenten zu behindern

Vom millionenschweren Gewinnspielkuchen wollen sich nun zehn gemeinnützige Organisationen (Naturfreunde, Pro Natura, Gesellschaft für Umweltschutz, VCS, WWF, Brot für alle, Caritas, Fastenopfer, Helvetas und Swissaid) ein Stück abschneiden, um ihre Projekte zu finanzieren. Kein Wunder, sehen die Kantone im Drängen des Trägervereins "Lotterie Umwelt und Entwicklung" einen Angriff auf ihre Monopolstellung - und ihre Einnahmen.

Sie versuchen daher über die ILL, neue Konkurrenten zu behindern: Letzten April etwa erteilte Regierungsrätin Rita Fuhrer - pikanterweise selbst im Verwaltungsrat der ILL - erst im zweiten Anlauf eine Spielbewilligung für die "Lotterie Umwelt und Entwicklung" im Kanton Zürich. Die ILL reichte Beschwerde am Verwaltungsgericht ein, blitzte dort jedoch im Dezember ab. Begründung: Die ILL sei gar nicht legitimiert, Beschwerde zu führen.

Trotzdem zieht die ILL nun weiter ans Bundesgericht. ILL-Direktor Dieter Ryffel: "Wir möchten den jetzigen Zustand erhalten, weil die Kantone das Lotteriegeld gerechter verteilen können." Laut Ryffel sind Lotterien überdies grundsätzlich verboten. Die Kantone könnten aber Ausnahmebewilligungen erteilen.

Tatsächlich sind aber gemäss Gesetz gemeinnützige Lotterien grundsätzlich erlaubt. Deshalb haben sowohl Regierung wie Verwaltungsgericht festgehalten: Für die Durchführung einer Lotterie brauche es lediglich eine Polizeibewilligung. Sind vom Gesuchsteller alle Bedingungen erfüllt, müsse die Bewilligung auch erteilt werden.


Zürcher Entscheid: Massgeblich für Glücksspielmarkt

"Die ILL spielt auf Zeit, ihr Verfahren hat keine Chance auf Erfolg", ärgert sich Dieter Bartsch vom Trägerverein "Lotterie Umwelt und Entwicklung". Er ist überzeugt, Mitte Jahr mit der nach holländischem Vorbild gestalteten Lotterie (Postleitzahl des Wohnortes plus eigene Nummer) beginnen zu können. Die Lose sollen im Monat 15 bis 60 Franken kosten. Ziel ist ein Umsatz von 80 Millionen Franken, wovon 26 Millionen für Projekte vorgesehen sind.

Vom ausstehenden Rechtsentscheid erwartet der Trägerverein Signalwirkung. Denn fällt das Lotteriemonopol in Zürich, könnten auch andere Kantone folgen - vor allem jene, die den Lotteriebereich per Regierungsratsbeschluss oder Verordnung geregelt haben und nicht mit einem Gesetz. Die Tage des Lotterie-Monopols der Kantone sind also gezählt. Ryffel: "Die Chancen stehen etwa 40 : 60 gegen uns." Der ILL aber gehe es ums Prinzip: "Die Kantone befürchten, dass mit der Bewilligung der "Lotterie Umwelt und Entwicklung" eine Bresche für weitere Lotterien geschlagen wird.

Melanie Herr

31. Januar 2001


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