Haftpflicht - Sportunfall: Opfer zahlt die Zeche
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saldo 19/2000
22.11.2000
Pech im Sport: Wenn im Eifer des Gefechts eine Brille kaputtgeht, haftet die verursachende Person nur, wenn sie die Spielregeln verletzt hat.
Meret Kistler (Name geändert) ist eine begeisterte Volleyball-Schiedsrichterin. Das wurde ihr kürzlich zum Verhängnis: Als sie vor dem Anpfiff eines Matches das Spielfeld betrat, wurde sie von einem Ball hart am Kopf getroffen. Ihre Brille flog weg und zerbrach am Boden. Verletzt wurde sie durch den Gewaltsschuss glücklicherweise nicht....
Pech im Sport: Wenn im Eifer des Gefechts eine Brille kaputtgeht, haftet die verursachende Person nur, wenn sie die Spielregeln verletzt hat.
Meret Kistler (Name geändert) ist eine begeisterte Volleyball-Schiedsrichterin. Das wurde ihr kürzlich zum Verhängnis: Als sie vor dem Anpfiff eines Matches das Spielfeld betrat, wurde sie von einem Ball hart am Kopf getroffen. Ihre Brille flog weg und zerbrach am Boden. Verletzt wurde sie durch den Gewaltsschuss glücklicherweise nicht.
Kein Problem, dachte sich Iris Meier (Name geändert), die den Ball geschlagen hatte, den Schaden wird meine Privat-Haftpflichtversicherung bezahlen.
Doch diese war anderer Ansicht: Sie weigerte sich, die 800 Franken für eine neue Brille zu übernehmen. Ihre Begründung: Bei Spiel und Sport müsse mit derartigen Vorfällen gerechnet werden. Nur wenn ein Verschulden der Versicherten vorliege, müsse die Versicherung zahlen.
Iris Meier verstand die Welt nicht mehr: "Wofür schliesst man eine Haftpflichtversicherung ab, wenn diese dann trotzdem nicht zahlt?" Und Meret Kistler wollte von saldo wissen, ob nun ihre Kollegin für den Schaden aufkommen muss.
Das ist nicht der Fall. Bei Spiel- und Sportunfällen kann die Unfallverursacherin nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ein Foulspiel begeht oder die Spielregeln sonst irgendwie verletzt. Dies kann Iris Meier aber nicht vorgeworfen werden. Und: Ist die Spielerin von Gesetzes wegen nicht haftbar, muss auch ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
Joëlle Kupfer-Matey