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Test | saldo 20/2004

Alkohol-Testgeräte

Ein Glas zu viel getrunken? Selbsttestgeräte zur Bestimmung des Alkohols im Blut sind meist ungenau.

 

Anfang Jahr wird der im Strassenverkehr zulässige Promillegrenzwert von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Wer über ein halbes Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht intus hat, gilt als nicht mehr fahrtüchtig. Das zweite Glas Wein ist also vielleicht schon zu viel.

Die Industrie bietet eine Vielzahl von Promilletestern für den Selbstgebrauch an. Die Westschweizer Konsumentenorganisation Fédération Romande des Consommateurs (FRC) untersuchte vier dieser Produkte.

Fünf Testpersonen tranken unter Anleitung des rechtsmedizinischen Instituts der Uni Lausanne Wein - nur so viel, dass die Blutwerte unter der 0,5-Promille-Grenze lagen; die Resultate der Alkoholtests wurden dann mit den Ergebnissen eines geeichten Messgeräts sowie einer Blutprobe verglichen. Danach tranken die Testpersonen in einer zweiten Testserie noch einmal Alkohol, bis die Promillewerte über dem Grenzwert lagen.

Die Selbsttestgeräte messen jeweils den Alkoholgehalt der ausgeatmeten Luft - entsprechend ungenau ist die Umrechnung auf den Alkoholgehalt im Blut. Obwohl die Testpersonen zu viel getrunken hatten, zeigten die Modelle Turdus (ein Röhrchen, in das Automobilisten blasen, bis sich eine Pastille verfärbt) und Redline (Blastüte) einen Messwert unter den erlaubten 0,5 Promille an. Folge: Beide Produkte wurden abgewertet.

Das Umgekehrte geschah nicht - die Geräte zeigen also eher einen zu tiefen als einen zu hohen Alkoholgehalt an. Und das elektronische Gerät CA 2000 PX verweigert ein konkretes Resultat, wenn es mehr als 0,5 Gramm Alkohol misst: Auf dem Display erscheint nur noch die Meldung «hot».


Redline erträgt keine hohen Temperaturen

Die Probleme fangen aber schon vorher an: Die Handhabung der Geräte erfordert viel Konzentration. Beim CA 2000 PX wurde zudem bemängelt, dass es eine halbe Minute dauert, bis der Apparat einsatzbereit ist. Beim Teilkriterium «Haltbarkeit» schnitt Redline ungenügend ab, weil das Gerät keine Temperaturen über 30 Grad erträgt.

Kein Wunder, empfehlen weder der TCS noch die Behörden den Gebrauch solcher Testgeräte. Sie fürchten, dass sich die Autofahrer mit Hilfe der Geräte an den gerade noch zulässigen Blutalkoholwert «herantrinken».





Strengeres Regime ab Neujahr

Ab 1. Januar 2005 gilt als fahrunfähig, wer eine Alkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr aufweist. Ebenfalls neu kann die Polizei ohne konkreten Verdacht Alkoholkontrollen durchführen. Für übrige Drogen wie Cannabis, Heroin oder Ecstasy gilt ab Neujahr Nulltoleranz; ohne konkreten Verdacht dürfen aber keine Drogenkontrollen angeordnet werden.

Wer künftig mit 0,5 bis 0,79 Promille am Steuer erwischt wird, erhält eine Verwarnung und muss - je nach fahrerischem Sündenregister - mit Haft bis zu drei Monaten und Busse bis 5000 Franken rechnen. Wer ausserdem zu schnell fährt oder ein anderes zusätzliches Verkehrsdelikt begeht, dem wird der Ausweis für mindestens einen Monat entzogen.

Wer mit mehr als 0,8 Promille im Blut fährt, ist den Führerausweis für mindestens drei Monate los - ferner drohen eine Gefängnisstrafe bis drei Jahre und eine Busse bis zu 40 000 Franken.

08. Dezember 2004


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Fast alle messen zu tiefe Werte
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