Die Zöllner dürfen Reisenden zwar eine Ware abnehmen, falls der Verdacht auf Fälschung vorliegt. Sie dürfen sie aber nicht zum Verzicht auf Rückgabe zwingen.
Wer über einen unbewachten Grenzübergang einreist, ohne Ware zu deklarieren, riskiert eine happige Busse. Denn die Nachbarstaaten informieren die Schweizer Behörden, wenn sie Verdacht schöpfen.