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Mein Mann und ich haben vor Jahren einen Ehevertrag abgeschlossen. Darin haben wir uns gegenseitig begünstigt, das heisst: Im Todesfall erhält der überlebende Ehegatte die ganze Errungenschaft (sog. Vorschlag). Nun haben wir uns getrennt. Gilt die Begünstigungsklausel weiter, wenn einer von uns jetzt stirbt?
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