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Ich bin sowohl selbständig als auch angestellt. Montag und Dienstag bin ich selbständig als Schneiderin tätig. Von Mittwoch bis Freitag arbeite ich in einem Modegeschäft als Verkäuferin. Bei meinem Arbeitgeber bin ich obligatorisch gegen Unfälle im Betrieb und in der Freizeit versichert. Für meine selbständige Tätigkeit habe ich eine freiwillige Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgeschlossen. Welche Versicherung muss zahlen, wenn ich in der Freizeit verunfalle?
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