Laut dem Kreisgericht Bern-Laupen müssen Telefonverkäufer die Angerufenen nicht informieren, wenn sie einen Teil des Gesprächs aufnehmen. Der Eidgenössische Datenschützer widerspricht.
Darf ich bei mir zu Hause ein Verkaufsgespräch für eine Lebensversicherung heimlich auf Tonband aufnehmen? Ich möchte das für allfällige Beweiszwecke tun.