Wenn Angestellte krank werden, sollte die Taggeldversicherung den Lohnausfall bezahlen. Stattdessen erkären Versicherungen Patienten plötzlich für gesund. Betroffene berichten.
Ich bin sowohl selbständig als auch angestellt. Montag und Dienstag bin ich selbständig als Schneiderin tätig. Von Mittwoch bis Freitag arbeite ich in einem Modegeschäft als Verkäuferin. Bei meinem Arbeitgeber bin ich obligatorisch gegen Unfälle im Betrieb und in der Freizeit versichert. Für meine selbständige Tätigkeit habe ich eine freiwillige Unfallversicherung nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) abgeschlossen. Welche Versicherung muss zahlen, wenn ich in der Freizeit verunfalle?
Ich arbeite in einem Vollzeitpensum als Sportlehrer an einer Schule. Daneben leite ich pro Woche noch zwei Aerobic-Stunden in einem Fitnesscenter. Jetzt hatte ich an der Schule einen Unfall und bin zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Erhalte ich nun auch für den Nebenerwerb ein Unfalltaggeld?
Ich lag wegen eines schweren Unfalls einen Monat im Spital. Da ich meine Kinder alleine erziehe, musste ich für sie eine Betreuung organisieren. Doch nun weigert sich die Unfallversicherung, diese Auslagen zu bezahlen. Darf sie das?
Sowohl die Zahl der Arbeitslosen als auch das Defizit der Arbeitslosenversicherung ist viel tiefer, als die Behörden im letzten September prognostizierten.