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Ich bin arbeitslos, trete aber in Kürze bei einer kantonalen Verwaltung eine Stelle an. Mein 2.-Säule-Guthaben liegt zurzeit auf einem Sperrkonto. Ich frage mich, ob ich nur den BVG-Teil des Guthabens in die neue Pensionskasse überweisen soll. Die neue Pensionskasse verfügt zwar über eine Staatsgarantie, hat aber eine massive Unterdeckung.
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