Eine Liegenschaftsverwaltung unternimmt nichts gegen Schimmel. Die betroffenen Mieter kündigen fristgerecht. Der Vermieter will Schadenersatz. Der Fall kommt vor das Regionalgericht Bern-Mittelland.
Die Leseraktion des Gesundheitstipp findet Anklang. Leserinnen und Leser wollen mit dem Test prüfen, ob ihre Wohnung mit schädlichem Schimmel belastet ist.
Hilfe von der Fachfrau für Heimwerker und Heimwerkerinnen: Tina Baber, Abteilungsleiterin im Obi Schönbühl und Kursleiterin in der Migros-Klubschule in Bern, beantwortet Fragen aus der Leserschaft.
Husten, gereizte Schleimhäute und Asthma: Wer solche Beschwerden hat, sollte die Wohnräume auf Schimmel überprüfen. Denn der Pilzbefall ist nicht immer sichtbar.