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Ich habe für meine Hausratversicherung einen neuen Vertrag erhalten. Obwohl ich nur eine einjährige Vertragsdauer wünschte, steht nun vorne «Ablauf März 2013». Allerdings enthält der Vertrag auch eine Klausel, wonach ich ein einjähriges Kündigungsrecht habe. Kann ich mich darauf verlassen?
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