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Ich bin seit fünf Jahren geschieden und habe eine Tochter, die soeben die Matura bestanden hat. Nun hat sie sich für ein Anglistikstudium entschieden und möchte als Vorbereitung durch einen einjährigen Sprachaufenthalt ihr Englisch verbessern. Gemäss Scheidungsurteil muss ich der Tochter die Alimente nur bis zur Mündigkeit zahlen. Muss ich auch etwas an ihren Sprachaufenthalt zahlen?
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