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Wir haben in unserem Haus einen Plattenboden legen lassen. Doch die Handwerker haben sehr unsorgfältig gearbeitet: Die Platten sind teils zerkratzt, im Wohnzimmer uneben verlegt. Eine Platte hat sogar einen Riss. Wir haben den Plattenleger dreimal mit eingeschriebenem Brief gemahnt und ihm eine Frist angesetzt, um eine Nachbesserung vorzunehmen. Bis heute hat er nicht reagiert. Welche Rechte haben wir nun?
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