In unserem Betrieb haben wir zwischen Weihnachten und Neujahr nicht gearbeitet. Diese Tage mussten wir während des Jahres vorausarbeiten. Nun war ich zwischen Weihnachten und Neujahr krank und habe die vorausgearbeitete Zeit «verpasst». Kann ich diese vorgeholten Tage später nachholen?
Per Ende Jahr muss ich meinen Laden schliessen und habe deshalb allen Angestellten gekündigt. Jetzt sagte mir ein Mitarbeiter, er sei zum Zeitpunkt der Kündigung krank gewesen – obwohl er damals gearbeitet hat. Er könne das durch ein Arztzeugnis belegen. Die Kündigung sei deshalb ungültig. Muss ich ihm den Lohn weiter zahlen und den Vertrag nochmals kündigen?
Ich bin Lehrerin an einer Privatschule mit einem Pensum von 60 Prozent – aber noch in der Probezeit. Wegen Schwangerschaftsbeschwerden kann ich nur noch 30 Prozent arbeiten. Nun hat mir der Arbeitgeber gekündigt. Er begründet dies schriftlich mit meiner schwierigen familiären Situation. Ist eine solche Kündigung zulässig?
Krankheiten seien ein Symbol für seelische Vorgänge, schreiben Autoren wie Ruediger Dahlke und Kurt Tepperwein. Ihre Bücher erreichen hohe Auflagen. Doch Mediziner sagen: Was in diesen Büchern stehe, sei «falsch und gefährlich».