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Ich war im Aussendienst einer Versicherung tätig und habe gekündigt. Gemäss Arbeitsvertrag darf ich nun im Umkreis von 50 Kilometern vom Sitz der Firma zwei Jahre lang weder angestellt noch selbständig im Aussendienst einer Versicherung tätig sein; sonstdroht eine Konventionalstrafe von 50 000 Franken.
Ist ein solches Konkurrenzverbot zulässig?
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