Die Differenz zwischen dem einstigen
Kaufpreis und dem Verkaufserlös bestimmt wesentlich die Grundstückgewinnsteuer.
Ist der ehemalige Kaufpreis unbekannt, sind
andere Regeln massgebend.
Ich arbeite seit Jahren in einem Restaurant. Neulich hatte ich in meinem Service-Portemonnaie nach dem Abrechnen 30 Franken zu wenig. Mein Arbeitgeber hat mir diesen Betrag vom Lohn abgezogen. Darf er das?