Seit Jahren erlaube ich unserem Nachbarn aus Gefälligkeit, über unser Grundstück zu gehen, weil er so schneller ins Dorf kommt. Nun frage ich mich, ob ich ihm den Durchgang verbieten kann. Hat mein Nachbar nach all den Jahren ein Gewohnheitsrecht?
Jeder Grundeigentümer hat Anspruch auf einen angemessenen Zugang zu seiner Liegenschaft - notfalls auch über ein fremdes ...
Lohn-Nebenleistungen: Wer sie verschweigt, wird bestraft - sofern das Steueramt davon Wind bekommt Bezahlte ...
Der kürzeste Weg zu meinem Haus führt über einen privaten Durchgang durch das Grundstück meines Nachbarn. Nach mehr als zehn ...