Verkäufer weisen die Kunden nicht immer auf eingeschränkte Garantieleistungen hin. In solchen Fällen müssen sie die gesetzlichen Minimalleistungen erbringen.
Die Rechtslage ist klar: Käufer können für aus der EU importierte Autos die Werkgarantieleistungen bei den Schweizer Markengaragen einfordern. In der Praxis haperts damit.
Aufgepasst beim Gebrauchtwagenkauf: Die versprochenen Garantieleistungen sind oft nicht viel wert. Es lohnt sich, den Deckungsumfang der Garantie genau zu prüfen und allenfalls zu erweitern.
Der K-Tipp hat mit präparierten Digitalkameras den Reparaturservice von acht Herstellern getestet. Resultat: Fünf flickten auch Teile, die völlig intakt waren.