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Wir betreiben einen Pferdehof. Eine unserer Mitarbeiterinnen hat uns ihr Pferd in Pension gegeben. Dafür haben wir einen Pensionspreis von monatlich 500 Franken vereinbart. Leider lässt die Zahlungsmoral dieser Angestellten in letzter Zeit zu wünschen übrig, und wir müssen immer wieder dem Geld hinterherrennen. Dürfen wir in solchen Fällen den Pensionspreis jeweils direkt von ihrem Lohn abziehen?
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