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Ich war kürzlich im Kantonsspital in Behandlung. Dabei machten die Ärzte Röntgenbilder von meiner Lunge. Der Spitalarzt lehnt nun die Herausgabe der Röntgenbilder ab. Er sagte, sie seien Eigentum des Spitals, ich könne aber allenfalls eine Kopie verlangen. Hat er recht?
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