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Ich bin erwerbsunfähig und beziehe von der IV und der Pensionskasse eine volle Invalidenrente. Das reicht nicht zum Leben. Deshalb habe ich bei der AHV Ergänzungsleistungen (EL) verlangt – vergebens. Man hat mir vorgerechnet, ich könne mit 15`000 Franken auf einem Sparkonto und 60`000 Franken auf einem 3a-Konto vorläufig über die Runden kommen. Muss ich also meine 3a-Altersvorsorge schon beziehen, obwohl ich erst 53 Jahre alt bin?
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