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Telebilling verstösst mit Inseraten gegen Gesetz

Telefon-Sex für unglaublich günstige 9 Rappen pro Minute: Das preist die Telebilling AG in Inseraten an. Wer anruft, tappt in die Abo-Falle.

Telebilling verstösst mit Inseraten gegen Gesetz

«Das Beste für alle Po-Liebhaber für nur 5 Rappen pro Minute!» stand im Inserat im «Blick» vom 27. November 2010. Darunter eine Telefonnummer mit Vorwahl 081. Ganz klein gibt es noch einen Hinweis: «Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB auf Telebilling.ch.»

Wer die inserierte Nummer wählt, bekommt eine Ansage zu hören. «Dieser Anruf wird gemäss AGB nach Tarifcode 88 verrechnet.» Wer damit einverstanden sei, soll eine Taste auf dem Telefon drücken.

Das Problem: Wer die Taste drückt, schliesst ungewollt ein Abonnement ab. Das kostet 90 Franken pro Monat und verlängert sich automatisch. Wenn nicht 7 Tage vor Ablauf gekündigt wird, dauert es maximal drei Monate – eine klassische Abo-Falle. Das bestätigt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage.

Denn: Die tatsächlichen Kosten werden weder im Inserat, noch in der Ansage erwähnt. Das verstösst laut Seco gegen das Gesetz: «Die Annonce müsste den Abo-Preis von 90 Franken nennen.» Das Vorgehen der Telebilling AG hat offenbar System: Das erwähnte Inserat ist bei weitem nicht das einzige im «Blick». Und die Abos können bis zu 225 Franken pro Monat kosten.

Tipp: Wer in die Falle getappt ist, muss die Rechnung der Telebilling nicht bezahlen. Schreiben Sie der Telebilling eingeschrieben, Sie seien getäuscht worden. Bei einer Betreibung würden Sie Rechtsvorschlag erheben.

Die Telebilling AG hat gehandelt: Die inserierten Nummern sind nicht mehr erreichbar. Die Firma verspricht, Betroffenen eine «Gutschrift» zu geben.

10. Dezember 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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